Rechtliche Betreuungen (c) Anthony Metcalfe @ Unsplash.com

Rechtliche Betreuung

Kurzüberblick

Der SKM-Betreuungsverein versteht sich als Kompetenzzentrum rund um das Thema „Rechtliche Betreuung“ gem. §§ 1896 ff. BGB.

Zu den Aufgaben gehören vor allem:

  • Die Gewinnung, Beratung und Fortbildung von Ehrenamtlichen und Familienangehörigen im Rahmen einer Rechtlichen Betreuung 
  • Die Information über Vorsorgemöglichkeiten wie Vollmacht und Betreuungsverfügung
  • Das Führen einer Vielzahl von komplexen Rechtlichen Betreuungen durch hauptberufliche Vereinsbetreuerinnen und Vereinsbetreuer
  • Die Information und Beratung zum gesamten Themenkomplex der Rechtlichen Betreuung 

Ansprechperson

Ralf Waeser

Ralf Waeser

Teamleitung
Führung von rechtlichen Betreuungen und Übernahme von Querschnittsaufgaben

  • Zur Unterstützung und Hilfestellung von volljährigen Menschen, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung oder einer psychischen Erkrankung ganz oder teilweise nicht in der Lage sind, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln. (§ 1896 Bürgerliches Gesetzbuch)
  • Zur rechtlichen Vertretung im Rahmen gerichtlich festgelegter Aufgabenkreise.
  • Wenn die Angelegenheiten nicht ebenso gut durch andere Hilfen, wie zum Beispiel Vollmachten, Sozialdienste, Nachbarschaftshilfen erledigt werden können. (Prinzip der Nachrangigkeit).

Bei dem zuständigen Amtsgericht. Zuständig ist das Gericht am Wohnort des/der Betroffenen.

Jede/r kann formlos eine rechtliche Betreuung beim Amtsgericht anregen, der oder die Betroffene selbst kann sie beantragen. Das zuständige Gericht entscheidet nach Anhörung der betroffenen Person und unter Hinzuziehung von ärztlichen Gutachten, Sozialberichten und eventuell Befragung von Angehörigen über:

  • Notwendigkeit einer rechtlichen Betreuung
  • Aufgabenkreis des Betreuers/der Betreuerin
  • Person des Betreuers/der Betreuerin
  • Eventuell Einwilligungsvorbehalt

Die vom Gericht festgelegten Aufgabenkreise stellen den Handlungsrahmen für die rechtlichen Betreuerinnen und Betreuer dar. Mögliche Aufgabenkreise sind:

  • Vermögenssorge
  • Rentenangelegenheiten
  • Aufenthaltsbestimmungsrecht
  • Unterbringung, unterbringungsähnliche Maßnahmen (zum Beispiel Bettgitter)
  • Gesundheitsfürsorge, Heilbehandlung
  • Wohnungsangelegenheiten
  • Wohnungsauflösung, Kündigung des Mietverhältnisses
  • Öffnen und Entgegennahme der Post

In der Regel ist der/die Betreute geschäftsfähig. In Ausnahmefällen kann ein sogenannter Einwilligungsvorbehalt angeordnet werden. Dies bedeutet, daß der/die Betreute nur mit Einwilligung des Betreuers/der Betreuerin am Rechtsverkehr teilhaben kann. Jede/r Betreute hat grundsätzlich Beschwerderecht und kann die Aufhebung der Betreuung und den Wechsel des Betreuers/der Betreuerin beantragen. In bestimmten Situationen, zum Beispiel bei geschlossener Unterbringung, wird ein/e VerfahrenspflegerIn zur Seite gestellt.

  • Angehörige und sonstige ehrenamtliche Bürgerinnen und Bürger
  • Selbständige Berufsbetreuerinnen/-betreuer und Vereinsbetreuerinnen/-betreuer
  • Betreuungsbehörde
  • Orientierung an Wohl und Wünschen des/der Betreuten
  • Besprechungspflicht, persönlicher Kontakt
  • Mitteilungspflicht gegenüber Amtsgericht, wenn rechtliche Betreuung eingeschränkt, erweitert oder aufgehoben werden soll
  • Einholen von gerichtlichen Genehmigungen, zum Beispiel bei Unterbringungs- oder bestimmten Vermögensentscheidungen
  • Rechenschaftspflicht gegenüber Amtsgericht (Berichtspflicht, Rechnungslegung)

Die/Der BetreuerIn kann für Schäden haftbar gemacht werden.

Für mittellose Betroffene werden die Kosten aus der Staatskasse gezahlt. Für vermögende Betreute ist die Leistung kostenpflichtig. Ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer erhalten eine Aufwandsentschädigung.
Bei Berufsbetreuerinnen und -betreuern fallen Kosten für Aufwand und Stundenvergütung an. Darüber hinaus sind Gerichtsgebühren zu leisten. Informationen hierzu erhalten Sie beim Betreuungsgericht, bei den Betreuungsvereinen und der Betreuungsbehörde.

  • Ortsansässige Betreuungsvereine
  • Betreuungsbehörde
  • Betreuungsgericht

Da es sich um Einzelfallberatung handelt, bitte vorher Termin absprechen.

Weitere Informationen

Das Team der Rechtlichen Betreuung im SKM Bonn e.V.

Team BtG

Von links nach rechts:

Anke Padberg, Gabriele Petzold, Ralf Waeser, Ursula Vollmer, Hildegard Winkelmann

Ihr Kontakt zu uns

SKM - Katholischer Verein für soziale Dienste Bonn e.V.

SKM - Katholischer Verein für soziale Dienste Bonn e.V.

Geschäftsstelle

Kölnstraße 367
53117 Bonn

Öffnungszeiten:

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8:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Freitag
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