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Beratung für Eltern bei der Entwicklung des Familienlebens, in Familienkrisen und bei Trennung und Scheidung

beratung_familieMutter und Vater haben im Rahmen der Erziehungsaufgabe einen Anspruch auf Beratung bei der Gestaltung des partnerschaftlichen Zusammenlebens in der Familie und bei der Bewältigung von Konflikten.
 
Im Falle einer Trennung oder Scheidung bezieht sich diese Beratung auch auf die veränderten Bedingungen der elterlichen Sorge für das Kind.

 

 

 

Die „elterliche Sorge“ bezeichnet das Recht und die Pflicht, für ein minderjähriges Kind zu sorgen. Dies betrifft

  • die Personensorge: Pflege, Erziehung, Aufsicht, Aufenthaltsbestimmung, gesetzliche Vertretung und Regelung des Umgangs mit anderen Menschen;
  • die Vermögenssorge: Verwaltung des Kindesvermögens, z.B. Rentenansprüche, Geschäftsanteile, Grundbesitz, Geld. 

Wenn eine Partnerschaft auseinander bricht, wird in der Regel das Sorgerecht gemeinsam ausgeübt. Dann entscheidet der Elternteil, bei dem das Kind lebt, zwar allein über die Angelegenheiten des täglichen Lebens. Das Einvernehmen der Eltern ist jedoch notwendig bei weitreichenden Entscheidungen, die für die Entwicklung des Kindes von erheblicher Bedeutung sind, z.B. bei der Schul- und Berufswahl, bei Operationen, bei der Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft, bei grundsätzlichen Regelungen des Umgangs mit dem getrennt lebenden Elternteil.

Will einer der Eltern nach einer Trennung das alleinige Sorgerecht übertragen bekommen, entscheidet das Familiengericht. Es gibt dem Antrag statt, wenn der andere Elternteil zustimmt (Kinder ab 14 Jahren können hier widersprechen), oder wenn die Übertragung des Sorgerechtes auf einen Elternteil dem Wohl des Kindes entgegenkommt.

In Fragen des Sorgerechts sind rechtliche Folgen zu bedenken. Zudem muss die Beziehung der Familienmitglieder untereinander neu geordnet und eine andere Familienform gestaltet werden. In diesen Fragen beraten die Familienberatungsstellen des Caritasverbandes.

Unterstützung in der Bewältigung des Alltags finden Ein-Eltern-Familien darüber hinaus in den Alleinerziehenden-Treffs der Caritas- und Fachverbände:

  



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