Einrichtungen für Mütter/Väter und Kinder
Mütter und Väter, die für ein Kind unter sechs Jahren sorgen, haben Anspruch auf Begleitung in einer geeigneten Wohnform, wenn sie diese Unterstützung aufgrund ihrer Persönlichkeitsentwicklung benötigen. Ausschlaggebend dafür, ob diese Hilfe gewährt wird, ist, dass das Kind bzw. das jüngste mehrerer Geschwister jünger als sechs Jahre alt ist. Aber auch schwangere Frauen können in dieser Form betreut werden (§ 18 SGB VIII).
Soweit Mutter oder Vater jünger als 21 Jahre sind, hat das Jugendamt zu prüfen, ob diese Form der Begleitung ausreicht, oder ob zusätzlich eine Hilfe zur Erziehung für die Sorgeberechtigten notwendig ist (§ 27 SGB VIII).
Psychisch erkrankte Personen, die ein längerfristige Begleitung und Unterstützung benötigen, können Eingliederungshilfe nach dem SGB XII erhalten und deren Kinder Hilfen zur Erziehung nach dem SGB VIII.
Ziel dieser Betreuungsform liegt in der Aufrechterhaltung der Beziehung zwischen Elternteil und Kind bei gleichzeitiger Förderung aller Beteiligten.
Folgende Leistungen werden angeboten:
- Geburtsvorbereitung, Begleitung bei der Geburt
- Hilfestellung beim Aufbau einer tragfähigen Mutter/Vater-Kind-Beziehung
- Anleitung bei der Versorgung und Erziehung des Kindes
- Vermittlung lebenspraktischer Fertigkeiten
- Förderung von Schul- und Berufsausbildung
- Kinderbetreuung bei Abwesenheit
- Einbeziehung der Partner
Einrichtungen katholischer Träger im Erzbistum Köln:
- Haus Regina des Hermann Josef-Haus, 53177 Bonn, Dechant-Heimbach-Str. 53
- Gertrudisheim, 40476 Düsseldorf, Ulmenstr. 83
- Haus Miriam, 50931 Köln, Klosterstr. 79
- Wohngruppe im Haus Adelheid, 50739 Köln, Escher Str. 158
- WohnForum Frau und Kind, 51069 Köln, Bergisch Gladbacher Str. 812
- Haus Maria Frieden, 42555 Velbert, Bökenbuschstr. 7
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