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Ein guter Tag für alle Flüchtlinge

Caritas begrüßt Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Anhebung der Regelsätze für Asylbewerber
18. Juli 2012; (presse@caritasnet.de)

Köln. Asylbewerber müssen mehr Geld bekommen. Das hat das Bundesverfassungsgericht heute entschieden. Demnach verstoßen die derzeitigen Leistungen gegen das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum. Der Gesetzgeber sei verpflichtet, die Leistungen neu zu regeln. Die Caritas begrüßt diese Entscheidung ausdrücklich.

 

Der Diözesan-Caritasverband für das Erzbistum Köln e.V. ist hoch erfreut über die Entscheidung zur Anhebung der Regelsätze für Flüchtlinge auf das Niveau von Sozialhilfe und Hartz IV. „Die Entscheidung ist so eindeutig und klar, wie wir es kaum erhofft hatten“, sagt Dr. Helmut Loggen, stellvertretender Diözesan-Caritasdirektor. Mit ‚evident unzureichend‘ und ‚menschenunwürdig‘ sei das höchste deutsche Gericht im Kern der Caritas-Bewertung der Regelsätze für Asylbewerber, Geduldete und Kriegsflüchtlinge gefolgt. „Wir haben immer gesagt: Es kann in Deutschland nur ein Existenzminimum geben. Dass das jetzt höchstrichterlich bestätigt wurde, ist gut für die Betroffenen und für unseren Sozialstaat“, so Loggen.

 

Die Caritas hatte kritisiert, dass die Leistungen für Asylbewerber seit 1993 nie angehoben worden waren. Damals lagen die Sätze um 20 Prozent unterhalb des Sozialhilfeniveaus; durch die Preissteigerung in fast 20 Jahren sind es heute 38 Prozent weniger als Hartz IV. „Dass Flüchtlingskinder bislang im Einschulungsalter sogar nur die Hälfte der Leistungen erhielten wie Gleichaltrige in Familien mit ALG-II-Bezug, ist zynisch und unseres Sozialstaats unwürdig“, so Loggen. Jetzt komme es darauf an, dass der Richterspruch ohne langwierige Verzögerungen umgesetzt werde.


Ansprechpartner beim Diözesan-Caritasverband für das Erzbistum Köln: Kai Diekelmann, Tel. 0221 / 2010 137, E-Mail: kai.diekelmann@caritasnet.de

 

 


 

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