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Rechtliche Betreuung

Rechtliche BetreuungDie rechtliche Betreuung

Wenn ein Erwachsener seine Angelegenheiten nicht mehr alleine regeln kann, ist die Beantragung einer rechtlichen Betreuung beim Amtsgericht möglich. Eine Anregung kann auch durch Angehörige, Bekannte oder Soziale Dienste erfolgen.

Vorraussetzung ist:

  • eine psychische Erkrankung
  • eine körperliche Behinderung oder
  • eine geistige Behinderung.
Die Benennung eines rechtlichen Betreuers soll dem betreuten Menschen ein selbstbestimmtes Leben unter Achtung seiner Grundrechte ermöglichen.

In enger Abstimmung mit dem Betreuten sorgt dieser dafür, dass er seine Rechte und Ansprüche wahrnehmen kann. Im Betreuungsverein des Caritasverbandes arbeiten derzeit sechs hauptamtliche Mitarbeiter/innen.

Sich engagieren... ehrenamtliche Betreuung

70 % der Betreuungen werden ehrenamtlich durch Familienangehörige übernommen. Die anderen 30 % werden durch die hauptamtlichen Betreuer oder auch durch weitere ehrenamtlich Engagierte abgedeckt.

Ehrenamtliches Engagement ist vom Gesetzgeber ausdrücklich gewollt. Zu den Aufgaben der Mitarbeiterinnen des Betreuungsverein gehört es daher auch, ehrenamtliche Betreuer zu gewinnen. Sie werden für diese verantwortliche Aufgabe qualifiziert und erhalten Möglichkeiten zu Erfahrungsaustausch und Fortbildung.

Rechtzeitig vorsorgen: Vorsorgevollmacht / Betreuungsverfügung

Mit entsprechender Vorsorge stellen Sie sicher, dass Ihre Vorstellungen von Menschenwürde und Selbstbestimmung Berücksichtigung finden.

Der Betreuungsverein informiert und berät zu Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen.


Rufen Sie uns an:
Caritasverband für die Stadt Köln e.V.
Rechtl. Betreuung / Betreuungsverein
Bartholomäus-Schink-Str. 6
50825 Köln

Tel: 0221 95570-0
Fax: 0221 95570-230
betreuungen@caritas-koeln.de 


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