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Betreuungen nach dem BtG

 

Das Betreuungsgesetz

Am 1. Januar 1992 wurde das alte Vormundschaftsrecht für Erwachsene durch das Betreuungsgesetz (BtG) abgelöst. Dieses regelt Art, Umfang und Verfahrensweise von gesetzlichen Betreuungen.

Wenn nun ein Erwachsener aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung seine Angelegenheiten nicht mehr selbstständig regeln kann, so kann zum einen durch ihn selbst, zum anderen durch Angehörige oder soziale Dienste eine gesetzliche Betreuung beim Vormundschaftsgericht angeregt werden.

 

 

Zu den grundlegenden Eckpfeilern des neuen Betreuungsgesetzes zählen darüber hinaus
  • dass nunmehr der Mensch und seine individuellen Bedürfnisse im Mittelpunkt einer gesetzlichen Betreuung stehen,
  • dass alles, was der gesetzliche Betreuer für ihn regeln soll, in Absprache und auf Grundlage eines kooperativen Miteinanders geschieht,
  • dass eine gesetzliche Betreuung ausschließlich für bestimmte Bereiche des täglichen Lebens angeordnet wird - z.B. Vermögenssorge, Gesundheitssorge, Vertretung bei Ämtern und Behörden etc. 
  • dass der Betreuer lediglich für die ihm zugewiesenen Betreuungsbereiche bestellt wird, 
  • dass bezüglich der Auswahl eines Betreuers der Wunsch des Betreuten besonders berücksichtigt wird, wie z.B. Angehörige, Freunde oder Menschen, die die Betreuung ehrenamtlich übernehmen, 
  • dass wenn niemand geeignetes gefunden werden kann, der die Betreuung ehrenamtlich übernimmt, auch die Möglichkeit besteht, einen Vereinsbetreuer auszuwählen.

Der Caritasverband für die Stadt Köln ist seit 1996 als Betreuungsverein anerkannt und übernimmt gesetzliche Betreuungen. Bei uns steht im Zusammenhang mit einer gesetzlichen Betreuung der Mensch im Mittelpunkt unserer Arbeit.



Schwerpunktmäßig führen wir Betreuungen für
  • ältere Menschen 
  • geistig Behinderte 
  • psychisch Behinderte 
  • Gehörlose

 

Darüber hinaus beraten wir Sie gerne bei Fragen 
  • die im Vorfeld einer Betreuung auftauchen 
  • ob eine Betreuung erforderlich ist 
  • wie eine gesetzliche Betreuung eingerichtet wird 
  • wer eine Betreuung übernehmen kann 
  • wie Sie ehrenamtlich eine Betreuung führen können 
  • zur Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht 

 

Für ehrenamtliche Betreuer und Angehörige bieten wir Veranstaltungen zum Erfahrungsaustausch und zur Fortbildung an. 



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