"Fördermittel für individuelle Freizeitaktivitäten an KoKoBe und SPZ"...
...des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) stehen ab dem 1. September 2011 zur Verfügung. Der LVR möchte damit Freizeitaktivitäten, an denen behinderte und nicht behinderte Menschen teilnehmen, unterstützen. Es kann sich dabei um eine Einzelaktivität oder um fortlaufende Aktivitäten, beispielsweise einen VHS-Kurs, handeln. Gefördert wird pro Person ein Betrag von bis zu 30 Euro im Jahr.
Wenn die Mittel eines Jahres ausgeschöpft sind, kann das SPZ kein weiteres Geld auszahlen.
Wer kann das Geld erhalten?
Menschen aus dem Stadtbezirk Porz mit einer psychischen Erkrankung, die selbständig wohnen.
Was muss man tun?
Eine Freizeitaktivität planen und durchführen. Die Kosten dafür muss man zunächst selbst tragen.
Quittungen und Belege dazu im Sekretariat des SPZ Porz vorlegen. Die Kassenzeiten sind:
Montag: 11-12 Uhr*
*Wenn Sie diese Kassenzeit nicht nutzen können (zum Beispiel bei Berufstätigkeit), vereinbaren Sie bitte telefonisch (02203-89902-0) einen individuellen Termin).
Wichtig: Bitte bringen Sie ein Dokument mit, aus dem Ihre Adresse hervorgeht.
Was ist noch wichtig?
Kein Geld gibt es, wenn die Fördermittel erschöpft sind oder die Aktivität nicht den Förderrichtlinien entspricht. Wer hierzu vorher eine Auskunft benötigt, wendet sich an die Kontaktstelle in der Wilhelmstraße 7.
Beispiele für Maßnahmen, die gefördert werden können
Möglich ist die Förderung beispielsweise für kulturelle Veranstaltungen wie Konzerte, Museums- oder Kinobesuche, für Vereine, Sportverantstaltungen, Fitnesskurse, VHS-Kurse etc. Es können Kursgebühren oder Eintrittsgelder ganz oder anteilig erstattet werden.
Nicht erstattet werden...
... Kosten für Waren und Dienstleistungen, also z.B. Frisörbesuche, Anschaffung von Gegenständen, Lebensmittel, Kleidung, Geräte, Fahrtkosten und Verpflegung etc.
Wenn Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich damit an die Kontaktstelle .
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