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Gewaltschutzzentrum

Es gibt ein Gesetz zum Schutz vor häuslicher Gewalt

Seit dem Jahr 2002 gibt es ein Gesetz, dass Opfer häuslicher Gewalt besser schützen hilft.

exit_logoDie Polizei kann heute, wenn sie zu einem Fall häuslicher Gewalt gerufen wird, den Täter oder die Täterin für 10 Tage der Wohnung verweisen. Diese Zeit kann das Opfer nutzen, um sich über Hilfen, weitere rechtliche Möglichkeiten zu infomieren und alles Nötige in die Wege zu leiten.

In Köln wird der SkF e.V. durch die Polizei informiert, wenn ein Opfer aus dem linksrheinischen Stadtgebiet Hilfe wünscht. Innerhalb von 24 Stunden erfolgt dann die Kontaktaufnahme - im Haushalt des Opfers, in der Beratungsstelle, oder an einem anderen Ort - gemeinsam werden die notwendigen nächsten Schritte geklärt und eingeleitet, wo nötig und erwünscht auch begleitet.

Die Hilfen des SkF e.V. richten sich sowohl an Frauen und Kinder wie auch an ältere und männliche Opfer - hier findet jedes Opfer Ruhe und und einen Zugang zu weiteren Angeboten - ohne Mühe.


Gewaltschutzzentrum
Gilbachstraße 23
50672 Köln

Tel. 0221/ 95 29 44 54
Fax 0221/12 69 594
E-Mail-Kontakt: gewaltschutz@skf-koeln.de


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