Verfahrensbeistand – „Anwalt“ des Kindes
Manchmal sind die Konflikte zwischen Eltern so groß, dass das Wohl ihrer Kinder in den Hintergrund gerät. Kommt es dann zu einem Familiengerichtlichen Verfahren, wird vom Familiengericht ein Verfahrensbeistand eingesetzt – als „Anwalt des Kindes“.
Die Aufgabe des Verfahrensbeistandes besteht darin, die Rechte und Interessen des Kindes in Familiengerichtlichen Verfahren zu vertreten, z.B. bei Sorgerechts- oder Umgangsverfahren. Er ermittelt den Willen des Kindes und erklärt Kind gerecht den Ablauf des Verfahrens. Falls erforderlich, kann das Gericht dem Verfahrensbeistand die zusätzliche Aufgabe übertragen, Gespräche mit den Eltern und weiteren Bezugspersonen zu führen und an einer einvernehmlichen Regelung mitzuwirken.
Verfahrensbeistände sind speziell ausgebildet und werden ausschließlich vom Gericht bestellt.
Für weitere Informationen oder im Falle einer Bestellung von Frau Mühlhausen als Verfahrensbeistand wenden Sie sich bitte an uns:
Kontakt
Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Langenfeld
Konrad-Adenauer-Platz 6
40764 Langenfeld
Kerstin Mühlhausen
E-Mail: kerstin.muehlhausen@skf-langenfeld.de
Telefon: (02173) 394 76-75
Mobil: (0178) 3981306
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