Das Berufsbild des Erziehers
Im Folgenden haben wir für Sie einige Informationen zu Tätigkeiten und Aufgaben einer Erzieherin/eines Erziehers zusammengefasst.
Im Rahmen unseres Projektes MAIK – Männer arbeiten in Kitas werden wir gemeinsam mit unseren Verbund- und Kooperationspartnern ein professionelleres und damit zeitgemäßeres Berufsbild entwickeln, welches wir nach Fertigstellung an dieser Stelle publizieren werden.
Tätigkeit als Erzieherin und Erzieher
Erzieherinnen und Erzieher betreuen und fördern Kinder und Jugendliche. Sie sind vor allem in der vorschulischen Erziehung, in der Kinder- und Jugendarbeit sowie in der Heimerziehung tätig.
Sie arbeiten hauptsächlich in Kinderbetreuungseinrichtungen, zum Beispiel in kommunalen und kirchlichen Kindergärten, Kinderkrippen, Schul- und Betriebskindergärten sowie Horten oder Heimen für Kinder und Jugendliche. Sie sind auch in Erziehungs- oder Jugendwohnheimen, Jugendzentren, Familien- oder Suchtberatungsstellen, Tagesstätten, Wohnheimen für Menschen mit Behinderung oder in ambulanten sozialen Diensten tätig. Weitere Beschäftigungsmöglichkeiten bieten Kinderkliniken, kirchlich-religiöse Einrichtungen der Kinderbetreuung, Grund- und Sonderschulen oder Internate, Jugendorganisationen und Interessenvertretungen sowie Erholungs- und Ferienheime.
Erzieherinnen und Erzieher haben folgende Aufgaben:
Die Aufgaben von Erzieherinnen und Erziehern in den Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe werden durch den gesetzlichen Auftrag des Kinder- und Jugendhilfegesetzes, § 1 Sozialgesetzbuch VIII, bestimmt, wonach jeder junge Mensch ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit hat, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen sind, Erziehungsberechtigte beraten und unterstützt werden sollen, Kinder und Jugendliche hinsichtlich ihres Wohls zu schützen sind und für junge Menschen und ihre Familien positive Lebensbedingungen erhalten und geschaffen werden sollen. (Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen) MEHR... |