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Hilfen für Menschen mit Behinderung

Inklusion, Entlastung und Unterstützung

Wir begrüßen Sie auf unserer Seite des Familienunterstützenden Dienstes – Hilfe für Menschen mit Behinderung – und freuen uns, dass Sie den Weg zu uns gefunden haben.

Unser Dienst widmet sich der Förderung und Unterstützung von Familien, sowie der Inklusion von Kindern in Schulen und Kitas durch unsere engagierten Inklusionsassistenten. 

Hier erfahren Sie mehr über unser vielfältiges Angebot und, wie wir Familien und Kinder im Miteinander unterstützend auf ihrem individuellen Weg begleiten. 

Unsere Angebote im Überblick

Familien unterstützender Dienst

Wir unterstützen Kinder und Jugendliche in ihrer Handlungsfähigkeit sowie der Entfaltung ihrer individuellen Selbstbestimmung, Eigenständigkeit und sozialen Kompetenz.

Uns ist besonders wichtig:

  • Menschen mit Behinderung bei der selbstbestimmten Teilhabe im Alltag und in der Gemeinschaft zu unterstützen
  • Kinder mit Besonderheiten in Kita und Schule zu begleiten und in ihrer Entwicklung zu unterstützen
  • Kinder und Jugendliche bei der Planung und Durchführung eigener Freizeitaktivitäten innerhalb und außerhalb ihrer Familie zu stärken und zu begleiten
  • Familien von Menschen mit Behinderung zu entlasten und zu unterstützen

Unsere Angebote sind:

Inklusionsbegleitung in Kindertagesstätten und Schulen 

Ihr Kind hat Schwierigkeiten, dem Gruppen- oder Schulalltag zu folgen und benötigt eine 1:1 Begleitung? Evtl. hat Ihr Kind bereits eine ärztliche Diagnose erhalten, dann könnte eine Inklusionsbegleitung im Kita- oder Schulalltag eine gute Möglichkeit zur Unterstützung sein.

Freizeitbegleitung

Sie oder Ihr Kind haben eine ärztliche Diagnose und sind eingeschränkt in der aktiven Teilhabe am Leben in der Gesellschaft? Es gibt die Möglichkeit, eine Freizeitbegleitung zu beantragen, um bei Freizeitaktivitäten begleitet zu werden, wie z.B. Eis essen gehen; Bummeln in der Stadt; Märkte besuchen usw.

Entlastungsleistungen (Zusätzliche Betreuungsleistungen; Verhinderungspflege)

Sie oder Ihr Kind haben eine Pflegestufe? Dann haben Sie einen Anspruch auf eine oder mehrere der o.g. Leistungen. Diese können Sie z.B. für die Unterstützung und Entlastung im Haushalt (Einkaufen; Wäsche waschen; Bügeln; Reinigungsarbeiten usw.) oder die Betreuung Ihres Kindes nutzen.

Kostenträger sind:

  • Jugendämter, Kreis Mettmann und der LVR
  • Krankenkassen
  • Selbstzahler

Ablauf:

  • Sie nehmen telefonischen Erstkontakt zu uns auf und besprechen Ihr Anliegen.
  • Wir geben Ihnen die jeweiligen Kontaktdaten des Kostenträgers weiter, an den Sie sich wenden und bei dem Sie ggf. einen Antrag für die jeweilige Hilfe stellen können.
  • Sobald wir eine Kostenzusage vorliegen haben, gehen wir aktiv auf die Suche nach einem passenden Mitarbeiter. Sobald dieser gefunden wurde, kann die Unterstützung beginnen.

Wir beraten Sie gern bei allen Fragen zu den einzelnen Angeboten und deren Beantragung. Sprechen Sie uns an…

Eine Behinderung beeinflusst das Leben, aber sie ist nicht immer entscheidend. Mit geeigneter Unterstützung können viele Menschen mit Behinderung ihren Alltag sehr gut meistern.

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Ihr Kontakt

Wir helfen gerne

Inga Kratz

Inga Kratz

Mittelstraße 13
40822 Mettmann