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Kurzzeitpflege

Kurzzeitpflege können Sie in Anspruch nehmen:

  • bei einer vorübergehenden gesundheitlichen Krise
  • nach einem Krankenhausaufenthalt, bevor Sie wieder in Ihre eigene Häuslichkeit zurückkehren
  • bei urlaubsbedingter Abwesenheit oder Krankheit der Sie pflegenden Personen.


KurzzeitpflegeIhrer Pflegestufe entsprechend erhalten Sie bei uns die gleichen Leistungen wie ein Bewohner des Alten- bzw. Altenpflegeheims hinsichtlich der erforderlichen Grund- und Behandlungspflege einschließlich aller Mahlzeiten.

Wir begrüßen es ausdrücklich, dass Sie in der Zeit, in der Sie bei uns wohnen, auch an unserem Freizeit- und Beschäftigungsangebot teilnehmen.

Haben Sie eine Pflegestufe, erhalten Sie finanzielle Leistungen von der Pflegekasse.


 

Ihre Ansprechpartnerin

Frau Judith Leister
Tel.: 0 21 04 / 91 71 – 640


 

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