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Niederlage vor Gericht

Ein Artikel von Jakob Zirn (Die Presse) 


Betanwin: Niederlage vor Gericht

Von Jakob Zirm (Die Presse) 04.02.06

Pech in Deutschland: 
Ein Kölner Gericht untersagt die Homepage: Betandwin.com.


Wien. Glücksspiel ist staatliches Monopol. Diese Regelung gilt in den meisten europäischen Ländern. Trotzdem bietet das österreichische Internet-Wettbüro Betandwin seit einigen Jahren Sportwetten, Casino- und Lotteriespiele in Europa an. Betandwin kommt damit den staatlichen Monopolbetrieben in die Quere. Eine davon ist die Lotteriegesellschaft des deutschen Bundeslandes Nordrhein-Westfalen, Westlotto. Diese klagte und bekam Recht. Das Landesgericht Köln untersagte Betandwin nun, über die Homepage Betandwin.com in Deutschland Glücksspiele und Sportwetten anzubieten. Betandwin teilte mit, gegen das Urteil Berufung einzulegen.

"Gerichte sind in der ersten Instanz oft politisch getrieben", meint Betandwin-Sprecherin Karin Klein. Das Unternehmen werde daher den Instanzenweg beschreiten. "Außerdem betrifft es nur unsere Betandwin.com-Homepage. Betandwin.de ist von diesem Urteil nicht betroffen", so Klein. Auf Betandwin.de werden nur Sportwetten angeboten, für die es eine deutsche Lizenz gibt. Die internationale .com-Plattform wird mittels einer Lizenz aus Gibraltar betrieben. Diese gelte aufgrund Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) jedoch für ganz Europa.

Betandwin bezieht sich dabei auf das Urteil im Fall "Gambelli", das im November 2003 gefällt wurde. Demnach müsse es jedem Anbieter ermöglicht werden, seine im Herkunftsland zugelassenen Dienstleistungen auch in allen anderen Mitgliedstaaten der Gemeinschaft zu erbringen. Die Staaten dürften Glücksspiele nur aus Gründen des Allgemeininteresses - wie dem Schutz von illegaler Geldwäsche oder Spielsucht - beschränken. 

"Die Entscheidung ob die Beschränkung rechtmäßig ist, obliegt dabei jedoch weiterhin den nationalen Gerichtshöfen", sagt Dietmar Hoscher, Generalbevollmächtigter der Casinos Austria. Und der österreichische Verfassungsgerichtshof (VfGH) habe dies für Österreich in mehreren Entscheidungen bestätigt. "In Österreich sind die Glücksspiele daher nicht legal", sagt Hoscher. "Der VfGH hat das bisher so gesehen", stimmt der Verfassungsrechtler Heinz Mayer zu. "Seit dem Gambelli-Urteil hat es jedoch noch keine Klage gegeben." 

In Deutschland hingegen ist eine Klage eines privaten Anbieters derzeit vor dem Bundesverfassungsgericht (BVG). "Eine Entscheidung wird in diesem Fall für April erwartet", sagt Klein. Betandwin erwartet, dass so das Kölner Urteil entkräftet wird. "Denn das BVG stellte die EU-Konformität des deutschen Gesetzes bereits in Frage", so Klein. Vorerst wird sich am Betrieb der Homepage jedoch nichts ändern, da erst einmal das schriftliche Urteil aus Köln abgewartet werden müsse. Und für etwaige finanzielle Schäden werde auch eine Schadenersatzforderung gegenüber der deutschen Westlotto nicht ausgeschlossen.

Dass es bei dem Geschäft um viel Geld geht, beweisen die Geschäftszahlen von Betandwin aus dem Jahr 2005. So konnten die Brutto-Erträge (Wetteinsätze minus Wettgewinn) um 177 Prozent auf 144 Mill. Euro gesteigert werden.

Die Zahl der registrierten Kunden stieg um eine Million auf 2,1 Millionen. Knapp 127 Mill. Wetten wurden abgeschlossen. An der Börse fiel der Kurs der Betandwin-Aktie um 5,5 Prozent auf 91,50 Euro. "Der Rückgang dürfte jedoch auf Gewinnmitnahmen nach den Zuwächsen der jüngsten Zeit zurückzuführen sein", meint Gudrun Egger, Analystin bei der Erste Bank. Sie erwartet, dass der Kurs in der nächsten Zeit rund um 100 Euro pendeln wird.

Die Suchtgefahren, die durch die Beteiligung an Sportwetten aller Art ausgeht wird immer größer.

 

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