Dreijährige Vollzeitausbildung zur / zum staatlich anerkannten Altenpfleger/in
Altenpfleger übernehmen betreuende, beratende und pflegerische Aufgaben von hilfsbedürftigen, älteren Menschen. Ziel ist es, eine möglichst selbständige Lebensführung zu erhalten oder zu ermöglichen.
Tätigkeitsfelder
Altenpfleger sind zum Beispiel in folgenden Einrichtungen beschäftigt:
- Seniorenzentren
- Ambulante Pflegedienste
- Hospize
- Geriatrische Rehabilitationseinrichtungen
- Anlagen des betreuten Wohnens
- Tages- und Hauskrankenpflegedienste
- Psychiatrische Kliniken
- Krankenhäuser
- Altenpfleger sind auch in Privathaushalten tätig. Sie ermöglichen den alten Menschen durch dieses Homecare, in ihrem gewohnten Umfeld zu bleiben.
- Weitere Tätigkeitsfelder sind Beratungsstellen für ältere Menschen, bei der Heimaufsicht oder bei den Medizinischen Diensten der Pflegekassen.
Kernkompetenzen
Altenpfleger sollten gerne mit Menschen arbeiten und Interesse an medizinischen, sozialen und pflegerischen Fragen haben. Gefragt sind Personen, die ein Gespür dafür haben, andere Menschen zu fördern, zu begleiten und anzuleiten. Dabei sollen sie Menschen auch in ihren religiösen und kulturellen Zusammenhängen wahrnehmen und respektieren. Sie sollten geduldig und kreativ sein und bereit sein, sich mit Leid und Sterben auseinanderzusetzen.
Ausbildungsstätten
Die Ausbildung besteht aus Unterricht am Fachseminar und der praktischen Ausbildung in Einrichtungen der Altenhilfe. Der Ausbildungsvertrag wird mit einem Alten- oder Pflegeheim oder einer ambulanten Pflegeeinrichtung abgeschlossen.
Das Fachseminar trägt die Verantwortung für die Ausbildung und fördert die Ausbildung durch die Praxisbegleitung. Die praktische Ausbildung wird durch Praxisanleitung sichergestellt.
Inhalte
Die Ausbildungsinhalte orientieren sich an den oben genannten Aufgaben. Inhalte des Unterrichts am Fachseminar sind beispielsweise:
- personen- und situationsbezogene Pflege alter Menschen
- Mitwirkung bei medizinischer Diagnostik und Therapie
- Planung, Durchführung, Dokumentation und Evaluation der Pflege alter Menschen
- Unterstützung alter Menschen bei der Tagesgestaltung und bei selbst organisierten Aktivitäten
- Umgang mit Krisen und schwierigen sozialen Situationen
- Anleitung, Beratung, Gesprächsführung
Dauer
Die Ausbildung dauert in Vollzeit drei Jahre. Der theoretische und fachpraktische Unterricht umfasst mindestens 2.100 Stunden, die praktische Ausbildung in Einrichtungen der Altenpflege mindestens 2.500 Stunden.
Prüfungen und Abschluss
Die Ausbildung wird mit einer staatlichen Prüfung beendet. Sie umfasst einen schriftlichen, einen mündlichen und einen praktischen Teil. Die bestandene Prüfung berechtigt den Teilnehmer zum Tragen der geschützten Berufsbezeichnung
staatlich anerkannte Altenpflegerin
oder
staatlich anerkannter Altenpfleger.
Ausbildungsvergütung
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Träger der praktischen Ausbildung.
Erfolgt die Ausbildung in Einrichtungen des öffentlichen Dienstes oder an Einrichtungen, die sich an die Regelungen des öffentlichen Dienstes anlehnen, gelten die Vereinbarung aus dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD).
Bei den kirchlichen Wohlfahrtsverbänden wie Caritas oder Diakonie gelten in der Regel die Arbeitsvertragsrichtlinien der Kirchen (AVR-K).
Weitere Informationen zur Vergütung und zur Katholischen Zusatzversorgungskasse.
Private Träger haben entweder Haustarifverträge oder handeln ihre Vergütung frei aus. Meist staffelt sich die Ausbildungsvergütung nach dem Ausbildungsjahr.
Bewerbungsverfahren für die 3-jährige Altenpflegeausbildung
Benötigt werden für die Ausbildung ein praktischer Ausbildungsplatz in einer der 18 ambulanten oder stationären Pflegeeinrichtungen des Caritasverbandes für den Rhein-Erft-Kreis und ein Schulplatz am Fachseminar. Für beide Ausbildungsplätze wird eine Bewerbung an die folgende Adresse gerichtet:
Caritasverband für den Rhein-Erft-Kreis e.V.
Stichwort: Bewerbung Altenpflegeausbildung
Reifferscheidstr. 2-4
50354 Hürth
oder per Mail:
altenpflege-ausbildung@caritas-rhein-erft.de
Vor der Bewerbung ist zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Ausbildung in der Altenpflege erfüllt werden.
Voraussetzungen
- Vollendung des sechzehnten Lebensjahres
- Abitur oder Fachhochschulreife
- oder Realschulabschluss
- oder eine andere, zehnjährige, allgemeine Schulbildung (zum Beispiel Hauptschulabschluss Typ 10 A)
- oder die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung „Altenpflegehelferin / Altenpflegehelfer“, „Krankenpflegehelferin“ / „Krankenpflegehelfer“
- gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs
Bewerbungsunterlagen
- Bewerbungsanschreiben
- tabellarischer Lebenslauf
- ein Passbild, nicht älter als ein Jahr
- Kopie der Geburtsurkunde
- Kopie des Schulabschlusszeugnisses
- Arbeitszeugnisse/ Bescheinigungen zu bisherigen Arbeitstätigkeiten
Das Fachseminar bittet Bewerber darum, anzugeben, ob sie sich eine Ausbildung in der ambulanten oder stationären Altenhilfe vorstellen können.
Ausländische Bewerber müssen in einem schriftlichen Antrag bei der Bezirksregierung Köln prüfen lassen, ob ihr Schulabschluss einem deutschen Schulabschluss gleichgestellt ist.