Resozialisierung
Hilfeverbund Don-Bosco-Haus

Das Don-Bosco-Haus ist eine Einrichtung zur Resozialisierung von Straftätern. Ziel der Maßnahme ist es, nach der Haftentlassung ein Leben ohne Sozialleistungen und erneute Straftaten zu führen. Die Einrichtung übernimmt den Resozialisierungsauftrag vom Landschaftsverband Rheinland gem. § 67-69 SGB XII.
Das Don-Bosco-Haus liegt in einem Wohngebiet im Westteil von Siegburg, ca. 1 km von der Innenstadt entfernt, mit guter Anbindung an die Städte Köln und Bonn. Die Einrichtung beschäftigt drei pädagogische Fachkräfte, zwei Nachtwächter, einen Hausmeister und einen Anleiter in der arbeitstherapeutischen Werkstatt.
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Ausstattung
- 4 Wohngruppen, bestehend aus 17 Einzelzimmern, bilden einen autonomen Wohnbereich mit eigenem Aufenthaltsraum, SAT-TV, Küche, sanitären Einrichtungen.
- Separater Bereich für 2 Frauen, bestehend aus zwei großen Einzel-zimmern, einer Wohnküche und den erforderlichen Sanitäranlagen
- Wasch- und Trockenraum
- Schreinerei, Holzwerkstatt
- Internetcafé
- Sport- und Krafttraining
- Benutzung einer Sporthalle
- Grünanlage mit Gartenpavillion und Grillplatz
- Siegburger Tafel: kostenloses Mittagessen, Lebensmittel
Personenkreis
In der Umsetzung der gesetzlichen Vorgabe werden Männer und Frauen im Alter von 21 bis 35 Jahren aufgenommen, bei denen besondere soziale Schwierigkeiten im Sinne des § 67 – 69 SGB XII vorliegen.
Haftentlassene im Alter von 18 bis 21 Jahren werden ebenfalls aufgenommen, wenn die Voraussetzungen für die Gewährung der Hilfe gem. § 41 KJHG vorliegen und der zuständige Kostenträger der Jugendhilfe (Jugendamt) der Aufnahme schriftlich zustimmt. Eine Grundbedingung zur Aufnahme ist jedoch die entsprechende Motivation, angebotene Hilfen annehmen und an der Veränderung der Lebenssituation mitwirken zu wollen.
Aufenthaltsdauer
Eine Aufenthaltsdauer von mindestens 6 Monaten wird als erforderlich angesehen. Eine Entscheidung über eine Verlängerung der Maßnahme wird nach sorgfältiger Überprüfung im Einzelfall vom Landschaftsverband bzw. vom zuständigen Jugendamt getroffen. Die Dauer der Maßnahme darf den Zeitraum von 18 Monaten nicht überschreiten. Ein Abbruch der Maßnahme erfolgt bei gravierenden Verstößen gegen die Hausordnung.
Bei planmäßiger Wiedereingliederung gewährt der Kostenträger eine Starthilfe, indem er Auslagen übernimmt, die bei der Anmietung einer Wohnung entstehen. Darüber hinaus können Beihilfen für Mobiliar, Hausrat und Renovierung gewährt werden. Nach erfolgreichem Abschluß der Maßnahme kann statt der Starthilfe eine Freigabe von eingezahlten Aufwendungsersätzen (Heimkostenanteilen) von bis zu 1.534 € bzw. 3.067 € (bei angemessener eigener Sparleistung) bewilligt werden.
Aufnahmeverfahren
Befinden Sie sich in Haft?
Sind Sie mindestens 21 Jahre alt?
Trotz Motivation und gutem Willen keine Perspektive?
Dann schreiben Sie uns eine kurze Bewerbung mit Ihrem Lebenslauf, Ihre Interessen und Ziele, die Sie bei uns verwirklichen wollen, oder bewerben Sie sich online unter:
dbhsiegburg@skm-rhein-sieg.de
Unmittelbar nach der Bewerbung wird Ihnen ein Termin für ein Gespräch mit der für Sie zuständigen pädagogischen Fachkraft mitgeteilt. Der soziale Dienst der JVA wird darüber in Kenntnis gesetzt. In dem in der JVA stattfindenden Gespräch werden dem Bewerber die Aufnahmebedingungen erläutert. Die Zustimmung zur Aufnahme erfolgt schriftlich, nachdem die Bewerbung im Team besprochen worden ist. Der Kostenträger sieht eine dreimonatige Probezeit (Clearingphase) vor, in der die Voraussetzungen im Hinblick auf die Zielerreichung zu prüfen sind.
Resozialisierung
Hilfeverbund Don-Bosco-Haus
Einrichtungsleitung Dr. Werner Christmann
Luisenstrasse 111a
53721 Siegburg
Telefon 02241 590153
Telefax 02241 1468545
E-mail dbhsiegburg@skm-rhein-sieg.de
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