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Norbert Dahm
Fachbereichsleiter
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Rechtliche Betreuung (BtG)

Der SKM als Betreuungsverein
Das Betreuungsgesetz (BtG) regelt seit 1992 in Ablösung des vorherigen Entmündigungs-, Vormundschafts- und Pflegschaftsrechts die Fürsorge für erwachsene Personen, die auf Grund einer psychischen Erkrankung, einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen können.
Der SKM als anerkannter Betreuungsverein übernimmt die rechtliche Vertretung von Minderjährigen und Volljährigen in Siegburg und im Rhein-Sieg-Kreis bereits seit über 80 Jahren. Derzeit (2010) führen fünf hauptamtliche MitarbeiterInnen 210 Betreuungen. Von 24 ehrenamtlichen MitarbeiterInnen wurden im Jahr 2009 insgesamt 33 Betreuungen geführt.
Angebote
- Führung von amtsgerichtlich bestellten Betreuungen
- Information und Beratung zu Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
- Gewinnung, Fortbildung und Beratung ehrenamtlicher Betreuer gem. § 1908 f BGB
Informationsflyer Rechtliche Betreuung
Info-Brief Rechtliche Betreuung Herausgegeben von der Arbeitsstelle Rechtliche Betreuung DCV, SkF, SKM
Rechtliche Betreuung (BtG)
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SKM vor Ort
Stellenangebote
Informieren Sie sich über die aktuellen Stellenausschrei-bungen des SKM. Wir sehen
Ihrer Bewerbung mit Interesse entgegen.
Rund um den SKM
Veranstaltungen, Aktuelles, Buntes rund um den SKM für Sie zusammengestellt hier abrufbereit.
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