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Rechtliche Betreuung (BtG)

BtG-Betreuungsgespräch















 
  

Der SKM als Betreuungsverein

 

Das Betreuungsgesetz (BtG) regelt seit 1992 in Ablösung des vorherigen Entmündigungs-, Vormundschafts- und Pflegschaftsrechts die Fürsorge für erwachsene Personen, die auf Grund einer psychischen Erkrankung, einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen können. 

Der SKM als anerkannter Betreuungsverein übernimmt die rechtliche Vertretung von Minderjährigen und Volljährigen in Siegburg und im Rhein-Sieg-Kreis bereits seit über 80 Jahren. Derzeit (2010) führen fünf hauptamtliche MitarbeiterInnen 210 Betreuungen. Von 24 ehrenamtlichen MitarbeiterInnen wurden im Jahr 2009 insgesamt 33 Betreuungen geführt. 
 

Angebote 
  • Führung von amtsgerichtlich bestellten Betreuungen
  • Information und Beratung zu Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
  • Gewinnung, Fortbildung und Beratung ehrenamtlicher Betreuer gem. § 1908 f BGB

 

Informationsflyer Rechtliche Betreuung

 

 

Info-Brief Rechtliche Betreuung
Herausgegeben von der Arbeitsstelle Rechtliche Betreuung
DCV, SkF, SKM

 

 

Rechtliche Betreuung (BtG)

Fachbereichsleitung  Norbert Dahm

Bahnhofstraße 27
53721 Siegburg
Telefon    02241  17780
Telefax    02241  177831
E-mail     norbert.dahm@skm-rhein-sieg.de

 

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