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Norbert Dahm
Fachbereichsleiter
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Rechtliche Betreuung (BtG)

Der SKM als Betreuungsverein
Das Betreuungsgesetz (BtG) regelt seit 1992 in Ablösung des vorherigen Entmündigungs-, Vormundschafts- und Pflegschaftsrechts die Fürsorge für erwachsene Personen, die auf Grund einer psychischen Erkrankung, einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen können.
Der SKM als anerkannter Betreuungsverein übernimmt die rechtliche Vertretung von Minderjährigen und Volljährigen in Siegburg und im Rhein-Sieg-Kreis bereits seit über 80 Jahren. Derzeit (2010) führen sechs hauptamtliche MitarbeiterInnen 210 Betreuungen. Von 24 ehrenamtlichen MitarbeiterInnen wurden im Jahr 2012 insgesamt 31 ehrenamtliche Betreuungen geführt.
Angebote
- Führung von amtsgerichtlich bestellten Betreuungen
- Information und Beratung zu Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
- Gewinnung, Fortbildung und Beratung ehrenamtlicher Betreuer gem. § 1908 f BGB
Informationsflyer Rechtliche Betreuung
Info-Brief Rechtliche Betreuung Herausgegeben von der Arbeitsstelle Rechtliche Betreuung DCV, SkF, SKM
Rechtliche Betreuung (BtG)
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SKM vor Ort
Stellenangebote
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Online-Spenden an den SKM
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