Unsere Stiftung
CaritasStiftung im Erzbistum Köln
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Mit einer Stiftung können Sie dauerhaft und
nachhaltig helfen. Im Rahmen Ihrer Stiftungs-
satzung legen Sie fest, welchem Zweck die
Stiftung dienen soll. Zusätzlich können Sie die
Stiftung mit Ihrem eigenen Namen versehen.
Ihr Vorteil:
Eine Stiftungsgründung unter
dem Dach der CaritasStiftung ist einfacher
und schneller möglich als die einer juris-
tisch selbstständigen Stiftung.
Sie haben
trotzdem den gleichen Handlungsspielraum
und entscheiden über den Stiftungszweck, die
Gremienbesetzung und die Mittelverwendung!
Die Einrichtung einer solchen Stiftung ist für
Privatpersonen, Pfarrgemeinden, aber auch
juristische Personen, wie zum Beispiel Vereine
oder Unternehmen, möglich. Den Aufwand der
Gründung und Verwaltung übernehmen wir
für Sie. Ihr Engagement bleibt dauerhaft und
über Ihr Erdenleben hinaus mit Ihrem Namen
verbunden.
In sieben Schritten zur eigenen Stiftung
1.
Sie legen Ziel, Inhalt und Zweck Ihrer Stif-
tung fest und bestimmen die Höhe des
Stiftungskapitals.
2.
Sie nutzen für Ihre Stiftung das Dach der
CaritasStiftung als Rechtsträger.
3.
Die CaritasStiftung erstellt den Treuhandver-
trag und eine eigene Stiftungssatzung nach
Ihren Vorgaben.
4.
Sie errichten Ihre persönliche Stiftung durch
Unterschrift des Treuhandvertrages. Sie
brauchen keine zusätzliche staatliche Ge-
nehmigung einzuholen.
5.
Sie übertragen das Stiftungskapital auf Ihre
Stiftung. So bleibt das Vermögen bestehen
und die Erträge aus den Zinsen stehen dau-
erhaft zur Verfügung.
6.
Die CaritasStiftung beantragt beim Finanzamt
für Ihre Stiftung die Gemeinnützigkeit und die
Zuteilung einer eigenen Steuernummer.
7.
Sie können in Ihrer Stiftung mit der Umset-
zung des Stiftungszweckes beginnen.
Zukunft stiften
STEUERLICHE VORTEILE
NUTZEN
Das Engagement von Stiftern und Spendern wird
durch gesetzliche Rahmenbedingungen unterstützt,
denn die CaritasStiftung ist aufgrund ihrer Gemein-
nützigkeit von der Körperschafts-, Erbschafts- und
Schenkungssteuer befreit.
Das „Gesetz zur weiteren Stärkung des bürger-
schaftlichen Engagements“ räumt Stiftern und Spen-
dern erweiterte steuerliche Vergünstigungen ein:
• Zuwendungen zum Stiftungskapital können bis zu
einer Höhe von einer Million Euro als Sonderaus-
gaben von der Einkommens- und Gewerbesteuer
abgesetzt werden. Bei steuerlich gemeinsam
veranlagten Ehepaaren verdoppelt sich dieser
Betrag. Diese Zuwendungssumme kann auf einen
Zeitraum von zehn Jahren verteilt werden.
• Spenden für mildtätige oder gemeinnützige
Zwecke können darüber hinaus bis zu einer
Höhe von 20 Prozent des Gesamtbetrages der
Einkünfte steuerlich abgesetzt werden. Über-
steigt eine Spende diese Höchstgrenze, kann sie
zeitlich unbegrenzt vorgetragen werden, also auf
die Einkommenssteuererklärungen der nächsten
Jahre verteilt als Sonderausgabe geltend gemacht
werden.
Zu weiteren Einzelheiten informieren wir Sie gerne.
Für eine ausführliche Rechtsberatung vermitteln
wir Ihnen den Kontakt zu ausgewiesenen Fachleu-
ten, die Ihnen individuell und verständlich über Ihre
steuerlichen Vorteile Auskunft geben.
„Es ist bereichernd, Teil einer
Gemeinschaft von Zustifterinnen
und Zustiftern zu sein.“