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Unser Spenden-Konto
Institut: Pax Bank Köln
IBAN: DE62 3706 0193 0021 0210 40
BIC: GENODED1PAX
Verwendunsgzweck: caritas stiftung bonn
Ihr Kontakt zu uns
Martina Deller
Stabsstelle Fundraising
Fritz-Tillmann-Straße 8
53113 Bonn
fon (+49) 0228.108-310
fax (+49) 0228.108-314
E-Mail-Kontakt
Steuerliche Vorteile
Die caritas stiftung bonn ist als gemeinnützig und mildtätig anerkannt. Der Gesetzgeber gewährt somit bei Zuwendungen einen die Steuer mindernden Abzug vom steuerpflichtigen Einkommen bis zu folgenden Höchstbeträgen:
Ihre Spende:
Bei Unternehmensspenden können bis zu vier Promille der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter als Sonderausgaben geltend gemacht werden.
Als Privatperson können Sie für Zuwendungen jährlich bis zu 20 Prozent Ihrer Gesamteinkünfte als Sonderausgaben geltend machen.
Ihr Stifterdarlehen:
Mit dem Stifterdarlehen geben Sie der Stiftung die Möglichkeit, das Geld im eigenen Namen anzulegen. Daher fließen die Zinsen direkt der Stiftung zu, müssen folglich nicht mehr in Ihrer Einkommenssteuererklärung berücksichtigt werden. Sie zahlen daher für die Zinsen auch keine Steuern. Die caritas stiftung bonn ist als gemeinnützige Stiftung von der Körperschaftssteuer befreit. Das heißt: Auch bei uns werden die Zinsen nicht besteuert und stehen in vollem Umfang den sozialen Projekten zur Verfügung.
Ihre Zustiftung:
Bei gemeinnützigen Stiftungen fallen weder Schenkungs- noch Erbschaftssteuer an. Somit wird das von Ihnen zur Verfügung gestellte Kapital ungeschmälert auf Ihre Stiftung übertragen. Auch die Erträge aus diesem Stiftungskapital sind von sämtlichen Steuern befreit.
Rückwirkend ab 01.01.2007 können bei Zustiftungen in das Vermögen einer gemeinnützigen Stiftung bis zu 1 Million Euro über zehn Jahre verteilt als Sonderausgaben abgesetzt werden. Der Sonderausgabenabzug gilt auch für Zustiftungen, die erst nach Ablauf des Gründungsjahres erfolgen.
Als Privatperson können Sie für Zuwendungen jährlich bis zu 20 Prozent Ihrer Gesamteinkünfte als Sonderausgaben geltend machen.
Ihr Stiftungsfonds:
Wer sich für die Gründung eines Stiftungsfonds entscheidet, kann zusätzlich zu den üblichen Abzugsmöglichkeiten des Einkommenssteuerrechts bis zu einer Million Euro steuerlich absetzen. Diese Vergünstigung gilt nur bei Zuwendungen an eine gemeinnützige Stiftung wie der caritas stiftung bonn.
Ihre eigene Stiftung:
Stiftungsgründer haben durch das neue Stiftungssteuerrecht viele Vorteile. So können Sie zusätzlich zum bisherigen Spendenabzug bis zu einer Millionen Euro für die Erstdonation Ihrer Stiftung im Gründungsjahr oder aber verteilt auf zehn Jahre steuerlich absetzen. Damit gelten für Treuhandstiftungen dieselben Steuervorteile wie für selbstständige Stiftungen.
Die „Drittel-Lösung“:
Der Steuergesetzgeber ermöglichte Ihnen, bis zu einem Drittel der Erträge aus Ihrem Stiftungskapital für Ihren eigenen Lebensunterhalt und für den Ihrer nächsten Angehörigen zu verwenden.