Ausgleichsabgabe
Aus der Zusammenarbeit mit uns als anerkannter Werkstatt für Menschen mit Behinderung ergeben sich auch steuerliche Vorteile. Wir berechnen nur den ermäßigten Mehrwertsteuersatz. Außerdem sind Unternehmen nach § 140 SGB IX berechtigt, 50 % der von uns in Rechnung gestellten Leistungen auf ihre Ausgleichsabgabe anzurechnen.
Hier kommen Sie zum Einsparrechner:
http://www.rehadat.de:8080/Ersparnisrechner/welcome.htm
Hier finden Sie grundsätzliche Informationen zur Ausgleichsabgabe:
https://www.integrationsaemter.de/Fachlexikon/Ausgleichsabgabe/77c350i1p/
Ihr Kontakt zu uns
Matthias Grote
Leistungsbereichsleitung
Tel.: 0221 5970126
E-Mail: matthias.grote@caritas-koeln.de