Rechtliche Grundlage der Caritas Wertarbeit
Das Sozialgesetzbuch IX und die Werkstättenverordnung (WVO) sowie die ergänzenden Regelungen im SGB XII sind die gesetzlichen Grundlagen der Arbeit in den Caritas Wertarbeit als anerkannter Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM). Nach § 136 SGB IX ist die Werkstatt für behinderte Menschen eine Rehabilitationseinrichtung für Menschen, die wegen Art oder Schwere ihrer Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können.
Diesen Menschen hat sie eine angemessene berufliche Bildung und Beschäftigung anzubieten und ihnen zu ermöglichen, ihre Leistungsfähigkeit und ihre Persönlichkeit weiterzuentwickeln.
Im Bereich der Arbeitsförderung fußen die Regelungen auf den Sozialgesetzbüchern II und III jeweils in Ergänzung mit dem SGB IX und XII.