Antragsverfahren

Die CaritasStiftung im Erzbistum Köln fördert laut ihrer Satzung die Arbeit des katholisch-caritativen Wohlfahrtswesens. Dabei sind die Bekämpfung der Armut, die Integration von Randgruppen und die Stärkung von Jugend und Familie die zentralen Themen der Fördertätigkeit.

Antragstellung
Das Kuratorium der CaritasStiftung tagt dreimal im Jahr und entscheidet dann über eine mögliche Förderung. Bevor wir Ihren Antrag dem Kuratorium vorlegen, ist unsererseits eine Prüfung Ihres Antrags erforderlich. Deshalb haben wir Fristen festgesetzt, die unbedingt einzuhalten sind:

• für die Kuratoriumssitzung im Juni 2024 bis spätestens 31. März 2024
• für die Kuratoriumssitzung im Oktober 2024 bis spätestens 31. Juli 2024
• für die Kuratoriumssitzung im Februar 2025 bis spätestens 30. November 2024

Prüfen Sie bitte, ob Ihr Projekt/Ihre Maßnahme den Förderkriterien entspricht, bevor Sie einen Antrag stellen, und nehmen zur individuellen Abstimmung Ihres Fördervorhabens Kontakt mit uns Kontakt.

Mittelbewilligung
Sobald das Kuratorium getagt und über Ihren Antrag entschieden hat, werden Sie von uns schriftlich informiert.

Eine Auszahlung der Mittel wird erst dann vorgenommen, wenn Sie uns bestätigen, dass die Gesamtfinanzierung des Projektes/der Maßnahme gesichert ist (einen Vordruck hierzu legen wir dem Genehmigungsschreiben bei). Haben Sie nicht innerhalb von 18 Monaten nach der Bewilligung die Mittel abgerufen, behalten wir uns vor, das Geld anderweitig zu verwenden.

Veränderungen im Projekt nach der Mittelauszahlung
Es kommt hin und wieder vor, dass es im Laufe der Förderung Veränderungen im Projekt oder in dessen Finanzierung gibt. Sei es, weil sich nicht genügend Projektteilnehmende finden oder sich der Projektzeitraum verschiebt. In diesem Falle ist es unbedingt notwendig, dass Sie uns umgehend informieren, damit wir gemeinsam überlegen, wie nun weiterverfahren wird.

Öffentlichkeitsarbeit
Es ist uns wichtig, dass Sie gegenüber den Medien und in Veröffentlichungen im Zusammenhang mit dem Projekt auf die Förderung durch die CaritasStiftung hinweisen, um die Sichtbarkeit der Unterstützung wohltätiger Projekte zu erhöhen.

Projektende - Verwendungsnachweis
Spätestens ein halbes Jahr nach Ende des Projektes dokumentieren Sie uns bitte unaufgefordert die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel mit einem Verwendungsnachweis.

Wenn die Mittel nicht zum bewilligten Zweck verausgabt wurden, sind die Zuwendungen unverzüglich zurückzuzahlen. Ebenso sind Mittel zurückzuzahlen, wenn sich die Gesamtkosten der Maßnahme verringert oder sich durch zusätzliche Drittmittel eine Überdeckung ergeben haben.

Weitere Informationen entnehmen Sie den Vergaberichtlinien und der Satzung der CaritasStiftung.

Antragstellung

Verwendungsnachweis

Sophia Gajewski

Sophia Gajewski

Stiftungsverwaltung, Elisabeth-Preis

Formulare zum Download

Kontakt

CaritasStiftung im Erzbistum Köln
Georgstr. 7
50676 Köln

Telefon: 0221/2010-210
E-Mail: info@caritasstiftung.de