Steuerliche Vorteile - auf einen Blick

Die CaritasStiftung im Erzbistum Köln ist als gemeinnützig, kirchlich und mildtätig anerkannt. Daher fallen bei ihr weder Schenkungs- noch Erbschaftsteuer an. Somit kommt das von Ihnen zur Verfügung gestellte Kapital - egal ob zu Lebzeiten oder per Testament - ungeschmälert dem Stiftungszweck zugute.

Der Gesetzgeber gewährt außerdem bei Zuwendungen an die CaritasStiftung und die von ihr verwalteten Treuhandstiftungen einen Steuervorteil für den oder die Spendenden bzw. Stiftenden. Zuwendungen können als "Sonderausgaben" vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden.

Ihre Spende
Als Privatperson können Sie Zuwendungen an die CaritasStiftung jährlich bis zu 20 Prozent Ihrer Gesamteinkünfte als Sonderausgaben geltend machen. Bei Unternehmensspenden sind es bis zu vier Promille der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter. Werden in einem Kalenderjahr diese Obergrenzen überschritten, werden die darüber hinaus gehenden Beträge unbegrenzt auf die Folgejahre übertragen. 

Ihr Stifterdarlehen
Mit einem Stifterdarlehen stellen Sie der CaritasStiftung leihweise Mittel zur Verfügung, die Sie wieder zurückfordern können. Die Zinserträge fließen direkt der Stiftung zu und müssen folglich nicht mehr in Ihrer Einkommenssteuererklärung berücksichtigt werden. Sie zahlen daher für die Zinsen auch keine Kapitalertragsteuern. Umgekehrt ist die CaritasStiftung als gemeinnützige Stiftung von der Körperschaftssteuer befreit. Das heißt: auch bei uns werden die Zinsen nicht besteuert und stehen in vollem Umfang den Caritas-Projekten zur Verfügung. Ihr Darlehensbetrag selber kann jedoch nicht steuerlich berücksichtigt werden. Dies geschieht erst dann, wenn Sie diesen endgültig der CaritasStiftung als Spende, Zustiftung oder Stiftungsfonds zukommen lassen. 

Ihre Zustiftung
Zustiftungen in das Vermögen einer gemeinnützigen Stiftung können bis zu 1 Million Euro über zehn Jahre verteilt als Sonderausgaben abgesetzt werden. Bei zusammen veranlagten Paaren liegt die Betragsgrenze bei 2 Millionen Euro.

Ihr Stiftungsfonds
Wer sich für die Gründung eines Stiftungsfonds entscheidet, kann ebenso wie bei einer Zustiftung bis zu 1 Million Euro (bzw. 2 Millionen Euro bei zusammen veranlagten Ehepaaren) steuerlich geltend machen.

Ihre Treuhandstiftung
Auch für Ihre eigene Stiftung, die treuhänderisch von der CaritasStiftung verwaltet wird, gelten die gleichen steuerlichen Vorteile wie bei einer Zustiftung bzw. bei einem Stiftungsfonds.

CaritasStiftung im Gespräch

Online und Präsenz: Die regelmäßige Veranstaltungsreihe 'CaritasStiftung im Gespräch' bietet interessante Kurzvorträge rund um das Thema Stiften!

Kontakt

CaritasStiftung im Erzbistum Köln
Georgstr. 7
50676 Köln

Telefon: 0221/2010-210
E-Mail: info@caritasstiftung.de