Ihre Treuhandstiftung

Sie möchten mit Ihrem Vermögen nachhaltig hilfebedürftigen Menschen helfen? Und hierbei aktiv mitwirken? Dann sollten Sie über die Gründung einer eigenen Stiftung nachdenken! Mit einer Stiftung unter dem Dach der CaritasStiftung können Sie diesen Wunsch ganz einfach umsetzen und erhalten gleichzeitig die Garantie, dass Ihr Vermögen auch über Ihren Tod hinaus dem von Ihnen bestimmten Zweck zugute kommt.

Ihre Stiftung - einfach und unbürokratisch
Eine Stiftungsgründung unter dem Dach der CaritasStiftung ist einfacher als Sie vielleicht denken. Wir richten Ihre Stiftung für Sie ein und übernehmen dauerhaft die treuhänderische Verwaltung. Sie müssen sich lediglich über den Namen und den Zweck sowie das Stiftungsgremium Ihrer Stiftung Gedanken machen. Von uns erhalten Sie sämtliche Informationen, die Sie hierfür benötigen. So können Sie dafür sorgen, dass Ihr Vermögen dauerhaft erhalten bleibt und die Erträge einem von Ihnen gewünschten gemeinnützigen Zweck zugeführt werden – zum Beispiel sozial benachteiligten Kindern oder Menschen am Rande der Gesellschaft.

Unter dem Dach der CaritasStiftung können Privatpersonen, Pfarrgemeinden, aber auch juristische Personen - wie zum Beispiel Vereine - eine solche Treuhandstiftung gründen. 

Ihre Vorteile:

  • Sie haben keine Arbeit mit der Verwaltung der Stiftung – die übernehmen wir
  • Sie legen lediglich den Namen der Stiftung, den Stiftungszweck und die Gremien nach Ihren Vorstellungen fest
  • innerhalb von wenigen Wochen ist die Stiftung gegründet und vom Finanzamt anerkannt
  • Sie können nach Ihren Wünschen in Ihrer Stiftung mitarbeiten und die Arbeit der Stiftung begleiten

Ihre eigene Stiftung – schon ab 100.000 Euro möglich
Da der Stiftungszweck vor allem über die Erträge des Kapitals erfüllt wird, ist ein angemessenes Stiftungskapital notwendig. Zu Beginn sollte dies in der Regel mindestens 100.000 Euro betragen, perspektivisch aber einen zumindest unteren sechsstelligen Betrag erreichen. Durch weitere Zustiftungen können Sie dafür sorgen, dass das Kapital wächst. Das kann zu Lebzeiten geschehen oder mit einer testamentarischen Verfügung. Denn durch ein höheres Stiftungsvermögen steigen auch die Erträge und umso wirkungsvoller können Sie Ihren Stiftungszweck verfolgen. Das Zustiftungskapital müssen Sie nicht unbedingt selbst aufbringen. Bei bestimmten Anlässen können Sie Freundinnen und Freunde, Bekannte oder Verwandte um eine Zustiftung zugunsten Ihrer Stiftung bitten. Zur Bekanntmachung Ihrer Stiftung besteht die Möglichkeit, einen Flyer zu erstellen oder eine eigene Internetseite zu gestalten. 

Sie erhalten von uns jährlich Rechenschaft über die Entwicklung Ihrer Stiftung. Allen Zustiftenden und Spendenden übersenden wir zeitnah eine Zuwendungsbestätigung.

Falls Sie an der Gründung einer eigenen Stiftung unter dem Dach der CaritasStiftung interessiert sind, nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir beraten Sie gern!

Die drei Formen der Treuhandstiftung

Die Ewigkeitsstiftung verfolgt ihren Stiftungszweck dauerhaft. Die Mittel zur Erfüllung des Stiftungszweckes sind beschränkt auf die Erträge des Stiftungsvermögens und empfangene Spenden. Das Kapital der Stiftung wird nicht angetastet und bleibt auf ewig erhalten. Der Stifter oder die Stifterin kann sich darauf verlassen, dass die errichtete Stiftung und damit sein bzw. ihr Lebenswerk immerwährend bestehen werden.

„Gutes bleibt.“ Bei der Verbrauchsstiftung bezieht sich diese Aussage – anders als bei anderen Stiftungsformen – nicht auch auf das Stiftungskapital, sondern ausschließlich auf das Gute und Sinnstiftende, das mit den Stiftungsgeldern gemäß dem Verwendungszweck verwirklicht werden kann. Die Verbrauchsstiftung muss über einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren aufgebraucht werden. Damit kann die Stiftung nicht, wie sonst üblich, nur ihre Zinserträge, sondern auch Jahr für Jahr Teile ihres Kapitals für den Stiftungszweck zur Verfügung stellen. So werden die konkreten Handlungsmöglichkeiten erweitert.

Mit einer Hybridstiftung können Sie verbrauchen und erhalten. Die Hybridstiftung (auch Teilverbrauchsstiftung) ist eine Stiftung, deren Stiftungsvermögen sich aus einem zu erhaltenden Grundstockvermögen und einem für die Zweckverfolgung zu verbrauchenden Verbrauchsvermögen zusammensetzt. Mit dieser Stiftungsform können also Kapitalanteile verbraucht und andere angelegt werden. Das angelegte Stiftungskapital bleibt unberührt, hier fließen die Zinserträge in die Zweckerfüllung entsprechend dem Wunsch der bzw. des Stiftenden.

Ihr Kontakt zum Thema Treuhandstiftung

Thomas Hoyer

Thomas Hoyer

Vorstandsvorsitzender

Barbara Lindfeld

Barbara Lindfeld

Stiftungsreferentin und Mitglied des Vorstands

CaritasStiftung im Gespräch

Online und Präsenz: Die regelmäßige Veranstaltungsreihe 'CaritasStiftung im Gespräch' bietet interessante Kurzvorträge rund um das Thema Stiften!

Kontakt

CaritasStiftung im Erzbistum Köln
Georgstr. 7
50676 Köln

Telefon: 0221/2010-210
E-Mail: info@caritasstiftung.de