Mit einer Zustiftung bewirken Sie eine nachhaltige finanzielle Unterstützung, denn Zustiftungen fließen in das Stiftungsvermögen ein. Sie bleiben also erhalten und vergrößern den Kapitalstock der CaritasStiftung, einer Ihrer Treuhandstiftungen oder eines Stiftungsfonds - so, wie Sie es als Stifter und Stifterin bestimmen.
Engagement in jeder beliebigen Höhe möglich
Eine Zustiftung kann vom Betrag her frei von Ihnen festgelegt werden. Das Kapital bleibt auf Dauer erhalten, nur der Ertrag der Zustiftung wird für caritative Projekte und Maßnahmen eingesetzt. Zustiftungen können ebenso wie Zuwendungen an Treuhandstiftungen oder Stiftungsfonds steuerlich geltend gemacht werden.