Selbst bestimmen, was werden soll!

04.01.22, 11:28
Christine Schäfer

In Punto Nachlassregelungen gehen die Ansichten oft auseinander: Manche sagen, es spiele doch keine Rolle, was mit dem eigenen Hab und Gut dereinst passiere. Andere möchten wiederum mit ihren erarbeiteten Vermögenswerten auch nach ihrem Tod etwas bewegen. Trotzdem, allgemein gilt: Eine frühzeitige und sorgfältigen Nachlassplanung in Form eines Testaments gibt den Erblassenden ein sicheres Gefühl, kann Auseinandersetzungen vermeiden und sogar Kosten und Steuern sparen. Sie garantiert, dass persönliche Wünsche und Vorstellungen umgesetzt werden und die Versorgung der Hinterbliebenen geregelt ist. Außerdem kann eine rechtzeitige Regelung dafür sorgen, dass Werte, die einem zu Lebzeiten wichtig sind, darüber hinaus geschützt werden. Dies alles ist nur mit einer letztwilligen Verfügung in Form eines Testaments wirklich gewährleistet.

Man kann sein Vermögen aber auch schon zu Lebzeiten übertragen. Viele gute Gründe sprechen dafür, das Eigentum früher aus den Händen zu geben. Zum Beispiel dann, wenn sich die Kinder eine eigene Existenz aufbauen wollen oder wenn sie ihr Vermögen oder Teile daraus für einen guten Zweck geben möchten. Wichtig hierfür ist immer eine passgenaue Vertragsgestaltung. Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten. Matthias Weber, Rechtsanwalt, Testamentsvollstrecker und zertifizierter Mediator erklärt, was bei einer Vermögensübertragung zu Lebzeiten beachtet werden muss.

CaritasStiftung im Gespräch: 
Vermögensübertragung zu Lebzeiten
Dienstag, 8. Feb. 2022, von 17:00 bis 18:30 Uhr
mit Matthias Weber, Rechtsanwalt, Testamentsvollstrecker und zertifizierter Mediator

Die Veranstaltung findet ausschließlich digital statt und ist kostenfrei.
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Georgstraße 7
50676 Köln
Tel. 0221/ 2010-210
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