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Aktuelle Meldungen
Gesprächskreis für pflegende Angehörige demenziell erkrankter Menschen in Köln-Porz
Herzliche Einladung zur 32. GuPi-Karnevalssitzung „Mir kehre de Jecke zosamme“ am 22.02.2019
Kölner Dreigestirn besucht Menschen mit Behinderung im Gut Frohnhof der Caritas Wertarbeit
Verabschiedung von Caritas-Vorstand Hubert Schneider in den Ruhestand
Vorsorgevollmacht
Für den Fall, dass Sie nicht mehr eigenständig entscheiden können, können Sie über eine Vorsorgevollmacht eine Person ihres Vertrauens mit ihrer Vertretung beauftragen.
Wichtig ist, dass Ehepartner, Kinder oder Eltern nicht automatisch bevollmächtigt sind, die Vertretung zu übernehmen. Dies geht nur über eine Vollmacht bzw. über den Beschluss zur Rechtlichen Betreuung. Insofern ist eine Vorsorgevollmacht für jeden von Bedeutung.
Diese Vollmacht kann entweder umfassend für alle Bereiche gelten, oder aber auch nur in abgegrenzten Bereichen sie kann jederzeit wieder verändert bzw. entzogen werden.
Je nach Reichweite der Vollmacht ist es angezeigt, sie beglaubigen (Betreuungsstelle der Stadt Köln) bzw. beurkunden (Notar) zu lassen.
Es ist außerdem ratsam die Vollmacht bei der Bundesnotarkammer zu hinterlegen (s.link).
Betreuungsverfügung
Mit einer Betreuungsverfügung regeln Sie vorab, wer im Falle eines Falles für Sie zum Rechtlichen Betreuer bestellt werden soll.
Hier können Sie auch persönliche Wünsche zur Betreuungsführung niederlegen.
Im Unterschied zur Vorsorgevollmacht, wird zunächst das Betreuungsgericht die Eignung des vorgeschlagenen Betreuers prüfen und ihn mit einem Beschluss in sein Amt einsetzen.
Auch diese Verfügung sollte unbedingt bei der Bundesnotarkammer hinterlegt werden, damit die Betreuungsrichter von Ihrer Verfügung Kenntnis erhalten können.
Weitere Informationen zum Download
Patientenverfügung
Der Betreuungsverein kann zum Themenfeld Patientenverfügung leider keine Beratung anbieten.
Auf folgende Internetseiten möchten wir Sie hinweisen:
Der Betreuungsverein führt laufend Informationsveranstaltungen und Beratungen zu Vorsorgevollmachten / Betreuungsverfügungen durch.
Ihre Ansprechpartnerinnen
