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Beratungsbesuche nach § 37.3 SGB XIWenn Sie in einen Pflegegrad eingruppiert sind und ausschließlich Pflegegeld von Ihrer Pflegekasse erhalten, sind Sie verpflichtet regelmäßig Beratungen durch einen Pflegedienst nach § 37.3 SGB XI bei Ihnen zu Hause durchführen zulassen. Bei Pflegegrad 2 und 3 sind dies ein Beratungsbesuch pro Halbjahr, bei Pflegegrad 4 und 5 ein Beratungsbesuch pro Vierteljahr. Die Kosten hierfür übernimmt Ihre Pflegekasse. Pflegebedürftige mit Pfleggrad 1 sowie alle Pflegebedürftigen die schon körperbezogene Pflegemaßnahmen von unseren Pflegediensten beziehen, können freiwillig auch einen Beratungsbesuch pro Halbjahr in Anspruch nehmen. Auch hier übernimmt Ihre Pflegekasse die Kosten. Unabhängig von der gesetzlichen Verpflichtung hierzu, bieten die Beratungsbesuche die Möglichkeit mit Ihnen und Ihren Angehörigen verschiedenste Themen ausführlicher zu besprechen. Der Themenschwerpunkt wechselt von Besuch zu Besuch, um Ihnen so größtmöglichste Informationen zu geben und vielfältige Hilfe- und Entlastungsmöglichkeiten aufzuzeigen.
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Sozialstationen aktuell So funktioniert die Pflegereform "Mehr als freitags Fisch?! - Wie pflege ich christlich?" Tipps zur Einstellung von Haushaltshilfen
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