Behandlungspflege - Was nun?

Behandlungspflege - Was nun?

Häusliche Krankenpflege (Behandlungspflege) ist eine Leistung der Krankenversicherung und soll helfen die häusliche Versorgung sicherzustellen. Voraussetzung für die Leistungspflicht der Krankenversicherung sind „Krankheiten“, bzw. die „Vermeidung von Krankheiten und Folgeschäden“. Somit sind ihre Ärzte  die wesentlichen Ansprechpartner für diesen Leistungsbereich.

Die Häusliche Krankenpflege wird dabei von uns aufgrund einer „Verordnung Häuslicher Krankenpflege“ erbracht, die in der Regel der Hausarzt ausstellt und die von Ihnen zu besorgen ist. Sie muss unbedingt vor Leistungsbeginn durch uns bei Ihrer Krankenkasse eingereicht werden.

Das Bewilligungsverfahren der Krankenkassen dauert in der Regel einige Zeit, dennoch kann unmittelbar mit Einreichung der Verordnung mit der Leistungserbringung begonnen werden. Wird die Bewilligung im Nachhinein von der Krankenkasse abgelehnt, zahlt sie dennoch die Leistungen bis zum Tag der Ablehnung.

Sollen die evtl. notwendigen Leistungen, im Falle einer Ablehnung der Kostenübernahme durch die Krankenkassen, dennoch weiter für Sie durch uns übernommen werden, besprechen die Leitungskräfte der Ambulanten Pflege mit Ihnen, wie sie zu finanzieren sind.