Serviceleistungen des Pflegedienstes
Wenn unsere Mitarbeiter die eine oder andere Leistung zusätzlich erbringen, ohne dass wir diese
in Rechnung stellen, so genannte
Serviceleistungen, werden sie auf dem Serviceleistungsnachweis (oder an einem
anderen Ort) dokumentiert.
Da wir nur in eng begrenztem Rahmen kostenfreie Leistungen erbringen können, können diese
Leistungen auch jederzeit eingestellt oder nach Absprache in Rechnung gestellt werden. Wir werden
aber in jedem Fall vorher mit Ihnen darüber sprechen.


Sozialstationen aktuell
So funktioniert die Pflegereform
Pflegegrade, Pflegebedürftigkeitsbegriff, Pflegegeld ? zum 1. Januar 2017 tritt die umfassendste Gesetzesänderung in der Geschichte der Pflegeversicherung in Kraft. Was bedeutet das für die Pflegebedürftigen? Worauf sollten Angehörige achten? Darüber informiert eine neue Broschüre der Diözesan-Caritasverbände in Nordrhein-Westfalen.
"Mehr als freitags Fisch?! - Wie pflege ich christlich?"
Die Gesundheits- und Krankenpflegeschule am Eduardus-Krankenhaus in Köln-Deutz ein Video zum Thema "Christliche Pflege - was bedeutet das eigentlich?" erstellt. Das Ergebnis kann sich sehen lassen!
Tipps zur Einstellung von Haushaltshilfen
Der Deutsche Caritasverband hat Tipps und alle relevanten Informationen rund um das Thema "Haushaltshilfen" für Pflegebedürftige in einem Inforeader zusammengestellt...
Infos zum Download
Informationen zur Pflegebegutachtung