Testpflicht für Besucher:innen der Wohnstätte Bergische Landstraße 86
· Gemäß der CoronaAVEinrichtungen vom 10.12.2021 dürfen Besucher:innen unabhängig ihres Genesenen- oder Impfstatus die
Wohnstätte nur betreten, wenn Sie ein negatives Testergebnis vorzeigen können.
· Schulpflichtige Kinder und Jugendliche gelten außerhalb der Ferienfreizeit aufgrund ihrer Teilnahme an der verbindlichen
Schultestung als getestete Personen. Kinder bis zum Schuleintritt sind von der Testpflicht entbunden.
· Besuche können in der Regel zwischen 8:00 und 20:00 Uhr stattfinden. Besuche sollten nach Möglichkeit telefonisch angekündigt
werden, um das Besuchsaufkommen gut erfassen und steuern zu können.
· Alle unsere Mitarbeiter:innen sind im Testverfahren geschult, wodurch wir eine stetige bedarfsgerechte Testmöglichkeit anbieten
können.
· Bei Vorliegen einer Covid-19-Infektion bei Bewohner:innen oder Beschäftigten der Einrichtung finden Besuche nicht statt.
· Informationen zum Besuchsablauf erhalten Sie telefonisch unter 0214/ 5000490. Bei einem Besuch werden Sie vor Ort umfassend
über die Schutzmaßnahmen innerhalb der Wohnstätte von unseren Mitarbeiter:innen aufgeklärt.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihr Mitwirken, die Bewohner:innen bestmöglich zu schützen.
Das Team der Wohnstätte Bergische Landstraße
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