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Ehe- und Familienfonds des Erzbistums Köln fördert innovative Projekte. Antragstellung bis zum 1. März 2019 möglich
17. Januar 2019; (presse@caritasnet.de)
Köln. Katholische Kirchengemeinden, Verbände, Einrichtungen und Dienste im Erzbistum Köln
sind aufgerufen, bis zum 1. März 2019 Förderanträge durch den Ehe- und Familienfonds des
Erzbistums Köln beim Diözesan-Caritasverband für das Erzbistum Köln e.V. einzureichen. Zum Zuge
kommen innovative Projekte, die nicht bzw. noch nicht zum finanziell gesicherten
kirchlich-caritativen Angebot zählen.
Der Ehe- und Familienfonds fördert Maßnahmen und Beratungsaktivitäten – beispielsweise im
Bereich „Frühe Hilfen", Hilfen für Familien mit kleinen Kindern, Beratung von besonders belasteten
Familien, Modelle von Familienpatenschaften, Hilfen für Kinder suchtbelasteter und psychisch
kranker Eltern, sexualpädagogische Projekte, Angebote für Alleinerziehende oder auch Projekte der
interkulturellen bzw. interreligiösen Begegnung von Familien. Ebenso können Initialprojekte der
Ehe- und Familienpastoral in den Seelsorgebereichen gefördert werden – genauso wie Projekte der
Zusammenarbeit von Hauptamtlichen im kirchlichen Dienst mit Ehrenamtlichen, die sich im Alltag um
Familien kümmern.
Förderanträge für die Jahre 2019 und 2020 können bis zum 1. März 2019 eingereicht werden.
Antragsformulare und weitere Informationen finden Sie hier:
www.ehe-und-familienfonds.de; Tel.: 0221 20 10 - 290 od. – 236;
Fax: 0221 20 10 – 395; E-Mail: eheundfamilienfonds@caritasnet.de
Anträge können eingereicht werden bei: Diözesan-Caritasverband für das Erzbistum Köln e.V.,
- Geschäftsstelle Ehe- und Familienfonds des Erzbistums Köln -
Postfach 10 09 52
50449 Köln