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Hilfsangebote für Jugendliche und junge Erwachsene

Beratungsangebote für Jugendliche und junge Erwachsene
Bei suchtmittelbedingten Problemen steht nicht immer die Wirkung des einzelnen Suchtmittels im Zentrum. Dies zeigt sich in der zunehmenden Zahl von Jugendlichen und jungen Erwachsenen die Alkohol, Cannabis und Amphetamine parallel oder je nach Situation konsumieren, um das eigene Gefühls- und Leistungsvermögen zu steuern.
Deshalb brauchen Jugendliche, junge Erwachsene und ihre Familien ein kontinuierliches, fachlich auf die Zielgruppe spezialisiertes Beratungsprogramm, das den Bedürfnissen dieser Altersgruppe angepasst ist und in Form von Einzel-, Familien- und Gruppengesprächen umgesetzt wird. Das Angebot richtet sich an Jugendliche und junge Erwachsene bis 27 Jahren.
Um längere Wartezeiten zu vermeiden, wird jeden Dienstag von 17:00 – 18:00 Uhr eine offene Sprechstunde angeboten.
Eine durch Fachpersonal angeleitete Informations- und Motivationsgruppe für Jugendliche und junge Erwachsene findet donnerstags von 17:00 – 19:00 Uhr statt. Eine Anmeldung ist nicht notwendig.
Kurs für jugendliche Suchtmittelkonsumenten: "Mit uns kommst Du klar!"
Zielgruppe:
Jugendliche im Alter zwischen 15 und 20 Jahren (Ausnahmen sind möglich), die einmalig oder mehrfach mit dem Betäubungsmittelgesetz in Konflikt geraten sind oder diesen Kurs als Auflage ihrer Schule absolvieren sollen.
Ziel und Inhalt des Kurses
Primäres Ziel ist es, die Jugendlichen zu einer Auseinandersetzung mit ihren Suchtmittelkonsumgewohnheiten und mit dem Thema Sucht anzuregen. Zudem soll die Hemmschwelle, Hilfsangebote wahrzunehmen, dadurch gesenkt werden, dass dem einzelnen Teilnehmer deutlich werden soll, dass er selbst das Maß an Hilfe bestimmt.
Je nach Bedarf können auch Themen wie Schule, Ausbildung, Beruf oder Familie, Beziehungen, Illegalität, Kriminalität und Zukunftsplanung zum Inhalt der Kurstreffen werden.
Teilnehmerzahl:
Die optimale Gruppengröße liegt bei 7-9 Teilnehmern.
Zeit und Ort
Der Kurs findet an fünf Terminen in wöchentlichem Abstand am frühen Abend im Suchthilfezentrum in Neuss oder Grevenbroich statt.
Schweigeplicht
Damit die Jugendlichen sich überhaupt in beschriebener Weise auf die Inhalte des Kurses einlassen können, ist eine Schweigepflichtvereinbarung zwischen den Kursleitern und den Teilnehmern eine wichtige Voraussetzung. So werden im Kurs besprochene Inhalte nicht außen übermittelt. Lediglich wird mit Einverständnis der Jugendlichen die Teilnahme am Kurs gegenüber der Jugendgerichtshilfe, dem Gericht oder der Schule bestätigt.
HALT
In Kooperation mit dem örtlichen Krankenhaus werden Jugendliche auch nach Einlieferung mit einer Alkoholintoxikation betreut und ggf. längerfristig beraten
Ihr Kontakt zu uns
Fachambulanz für Suchtkranke
Rheydter Str. 176
41464 Neuss
Telefon: 02131 889-170
Fax: 02131 889-182
E-Mail: fachambulanz@caritas-neuss.de