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Wohnungslosenhilfe / Gefährdetenhilfe

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Wohnungslosen- und Gefährdetenhilfe bieten wohnungslosen oder von Wohnungslosigkeit bedrohten Menschen (aufsuchende) Beratung, betreutes Wohnen oder auch die Vermittlung in Notschlafstellen an, helfen bei Behördenkontakten oder unterstützen die Betroffenen bei der Wohnungs- und Arbeitssuche. Die Caritas ist breitflächig im Rhein-Kreis Neuss vertreten, um Hilfesuchenden lange Wege zu ersparen.

Die Unterstützung und Begleitung wohnungsloser oder von Wohnungslosigkeit bedrohter Menschen ist Anliegen der Wohnungsnothilfe. Die Wohnungsnothilfe unterstützt schnell und unbürokratisch, unabhängig von Weltanschauung und Konfession. Die Hilfestellungen sollen die Betroffenen in die Lage versetzen, wieder ein eigenständiges und unabhängiges Leben in eigenem Wohnraum zu führen.

 

Angebot

Verhinderung von Wohnungslosigkeit

  • (Aufsuchende) Beratung bei (drohender) Wohnraumkündigung bzw. Zwangsräumung
  • Unterstützung zur Lösungsfindung für bestehende Mietschulden
  • Vermittlung von passenden Hilfsangeboten
  • Ansprechpartner für Mieter und Vermieter zu Fragen, Anliegen und Problemen im Zusammenhang mit dem Wohnungsbezug und -erhalt

Hilfen zur Verbesserung der Lebensqualität von wohnungslosen Personen

  • Unterstützung bei der Sicherung des Lebensunterhaltes
  • Gesprächsangebot - auch mobil im eigenen Beratungsbus 
  • Begleitung zu Terminen

 Unterstützung bei der Wohnraumsuche

  • Beratung bei der Wohnraumrecherche
  • Hilfestellung bei der Kontaktaufnahme zu Wohnungsanbietern
  • Hilfe beim Wechsel aus der Notunterkunft in eine eigene Wohnung

Das Projekt ist Teil der Landesinitiative "Endlich ein Zuhause!" Es wird unterstützt von der Stadt Meerbusch beziehungsweise der Stadt Dormagen, dem Rhein-Kreis Neuss und dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen.

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MAGS ESF

Kontakt

Wohnungslosen/Gefährdetenhilfe Dormagen

Wohnungslosen/Gefährdetenhilfe Dormagen

Im "Haus der Familie"
Unter den Hecken 44
41539 Dormagen

Sprechstunden

Montag bis Freitag: 10 bis 12 Uhr

sowie Termine nach Vereinbarung.

Die Beratung ist kostenlos und vertraulich.

Wohnungslosen/Gefährdetenhilfe Meerbusch

Wohnungslosen/Gefährdetenhilfe Meerbusch

Moerser Straße 10
40667 Meerbusch-Büderich

Sprechstunden

Dienstag: 10 bis 12 Uhr
Mittwoch: 10 bis 12 Uhr

sowie Termine nach Vereinbarung.

Die Beratung ist kostenlos und vertraulich.

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Die Caritas im Rhein-Kreis Neuss unterstützt in folgenden Situationen:

  • Gefährdung der Wohnsituation und des Lebensunterhalts durch Arbeitslosigkeit, Schulden oder andere persönliche Schwierigkeiten
  • Existenzproblemen
  • Überforderung mit Trennungs- /  Scheidungsproblemen
  • Gewalt
  • Neuanfang
  • Gefühl, dass das Leben einen überfordert
  • Gefühl, dass es keinen Ort gibt, an dem man sich wohlfühlt

Angebot

  • Psychosoziale Beratung
  • Allgemeine Sozialberatung
  • Unterstützung bei der Wohnungssuche und in Bezug auf die Erhaltung bestehender Mietverhältnisse
  • Lebenspraktische Hilfe bei der Existenzsicherung
  • Hilfen zur Arbeitsaufnahme
  • Vermittlung in weiterbetreuende Einrichtungen wie Suchtberatung, Frauenhäuser, Wohnheime
  • Unterstützung und Beratung bei Behördenangelegenheiten sowie bei der Verwirklichung von Rechtsansprüchen
  • Aufsuchende Arbeit (Straßensozialarbeit)
  • Tagesstrukturierende Maßnahmen
  • Separate Fachberatungsstelle für Frauen (Frau-Ke) in Grevenbroich

Kontakt

Café Ausblick

Café Ausblick

Beratungsstelle für Frauen und Männer
Breite Str. 105
41460 Neuss
FaKt

FaKt

Beratungsstelle für Frauen und Männer
Ostwall 16
41515 Grevenbroich
Frau-Ke

Frau-Ke

Beratungsstelle für Frauen
Lindenstr. 1
41515 Grevenbroich

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Die Caritas im Rhein-Kreis Neuss unterstützt Menschen, die in besonderen sozialen Schwierigkeiten leben, bei der Umsetzung ihrer Wünsche und Ziele, wie zum Beispiel:

  • Der Gestaltung und dem Erhalt der Wohnung
  • Der Bearbeitung von alltäglichen Probleme
  • Der Begleitung bei Besuchen von Ämtern, Ärzten, etc.
  • Der Klärung der finanziellen Situation
  • Der Entdeckung neuer beruflicher Möglichkeiten
  • Dem Auf- bzw. Ausbau sozialer Kontakte
  • Der Gestaltung der Freizeit
  • Dem Aufbau einer Alltagsstruktur
  • Dem Erarbeiten neuer Lebensperspektiven

Ein unverbindliches Erstgespräch ist jederzeit möglich und wird gerne angeboten.

Kontakt

Ambulant Betreutes Wohnen in Grevenbroich

Ambulant Betreutes Wohnen in Grevenbroich

Ostwall 16
41515 Grevenbroich
Ambulant Betreutes Wohnen in Neuss

Ambulant Betreutes Wohnen in Neuss

Breite Str. 105
41460 Neuss
Ambulant Betreutes Wohnen in Dormagen

Ambulant Betreutes Wohnen in Dormagen

Unter den Hecken 44
41539 Dormagen

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Die Mieterhilfe der Caritas im Rhein-Kreis Neuss ist ein Kooperationsprojekt zwischen den Caritas-Sozialdiensten Rhein-Kreis Neuss GmbH und der Neusser Bauverein GmbH. Sie hat sich zum Ziel gesetzt, den Verlust von Wohnraum zu verhindern. Das Beratungsangebot richtet sich  an Mieterinnen und Mieter des Bauvereins Neuss.

 

Angebot

  • Beratung bei (drohender) Wohnraumkündigung
  • Unterstützung zur Lösungsfindung für bestehende Mietschulden
  • Hilfestellung zum wirtschaftlichen Umgang mit den vorhandenen Geldmitteln
  • Vermittlung beziehungsweise Installierung von passenden Hilfsangeboten
  • Hilfestellung im Kontakt zum Beispiel mit dem Neusser Bauverein, Ämtern oder Energieversorgern
  • Organisation von ehrenamtlichen Sprachmittlern/Helfern/Begleitpersonen.

Das Projekt ist Teil der Landesinitiative "Endlich ein Zuhause!" Es wird unterstützt von der Stadt Neuss, dem Rhein-Kreis Neuss und dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, sowie der Neusser Bauverein GmbH.

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MAGS ESF

Kontakt

Mieterhilfe Neuss

Mieterhilfe Neuss

Am Zollhafen 1
41460 Neuss

Termine nach Vereinbarung

Aktueller Hinweis

Informationen zu hohen Forderungen aus Nebenkosten- und Heizkostenabrechnungen

Grundsätzlich gilt: Nachforderungen des Vermieters für Betriebs- und Heizkosten sind im Fälligkeitsmonat – also in dem Monat, in dem die Rechnung gezahlt werden soll - Kosten der Unterkunft. Im Folgemonat werden daraus (Miet-)Schulden.

Für Menschen im Arbeitslosengeld II-Bezug ("Hartz IV") ist zu beachten:

Heizkostennachzahlungen sind im Fälligkeitsmonat Kosten der Unterkunft und gehören zum aktuellen Bedarf im Fälligkeitsmonat. Sie sind grundsätzlich in der tatsächlicheren Höhe zu übernehmen. Sie sollten die Heiz- und Nebenkostenabrechnungen beim Jobcenter einreichen, sobald Sie sie erhalten. Bestenfalls reichen Sie die Unterlagen per Mail, über Jobcenter online, per Fax oder per Einschreiben ein, damit Sie einen Nachweis haben, dass die Unterlagen beim Jobcenter eingegangen sind.

Für Menschen, die nicht laufend SGB-II-Leistungen beziehen, gelten folgende Informationen:

Menschen, die nicht im SGB-II-Leistungsbezug sind, können im Fälligkeitsmonat mit einem Antrag auf Leistungen nach SGB II die Nachforderung als Kosten der Unterkunft geltend machen. Es ist zunächst ausreichend, wenn Sie ihren Antrag formlos beim Jobcenter stellen. Bestellenfalls stellen Sie den Antrag per Mail, über Jobcenter-online, per Fax oder per Einschreiben, damit Sie einen Nachweis haben, dass der Antrag gestellt und beim Jobcenter eingegangen ist.

Ein Anspruch auf Leistungen kann auch dann gegeben sein, wenn er aufgrund einer Nachforderung aus einer Heiz- und Betriebskostenabrechnung nur für einen Monat besteht. Der Anspruch entfällt, wenn die Forderung mit eigenen Mitteln vor dem Leistungsantrag beglichen wird.

Benötigen Sie Unterstützung bei den Anträgen oder wurde Ihr Antrag abgelehnt?

Bei unserer Allgemeinen Sozialberatung und unter Caritasnet finden Sie die die Anlaufstellen im Rhein-Kreis Neuss, die Sie zum Thema beraten und Ihnen bei den Anträgen helfen können. 

Kontakt

Verena  Tesche

Verena Tesche

Fachbereichsleitung Südkreis Wohnungslosen- / Gefährdetenhilfe
Ostwall 16
41515 Grevenbroich
Klaus Heidemann

Klaus Heidemann

Fachbereichsleitung Nordkreis Wohnungslosen- / Gefährdetenhilfe
Breitestraße 105
41460 Neuss