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Caritasrat des Caritasverbandes Rhein-Kreis Neuss e.V.
Beratungs- und Aufsichtsgremium des Caritasverbandes Rhein-Kreis Neuss e.V. und seiner Gesellschaften ist der Caritasrat, der sich aus den nachstehend aufgeführten, von der Vertreterversammlung gewählten, Personen zusammensetzt.
Der Caritasrat besteht aus den im Folgenden genannten, von der Vertreterversammlung für 4 Jahre gewählten Mitgliedern:
- Hans Günther Korr, Pfarrer, kommissarischer Kreisdechant (Vorsitzender)
- Philip Benning, Rechtsanwalt
- Michael Berning, Pfarrer
- Berthold Bonekamp, Dipl. Ing.
- Georg Breuer, Ministerialrat
- Walter Pesch, Bankkaufmann
- Jutta Stüsgen, Steuerberaterin
Die Mitglieder des Caritasrates müssen der katholischen Kirche angehören und dürfen in der Ausübung ihrer kirchlichen Gliedschaftsrechte nicht gehindert sein.
Alle Mitglieder des Caritasrates müssen auf Grund ihrer Kenntnisse und Erfahrungen in der Lage sein, die Aufgaben des Caritasrates zu erfüllen. Bei den Mitgliedern soll es sich deshalb insbesondere um solche mit religiöser, ethischer, kaufmännischer, juristischer, steuerrechtlicher o. ä. Kompetenz handeln.
Dem Caritasrat können auch solche katholischen Persönlichkeiten angehören, die nicht Mitglied des Verbandes bzw. der Vertreterversammlung des Verbandes bzw. der vertretungsberechtigten Organe des Verbandsmitgliedes sind.
Der Caritasrat kann weitere Personen als beratende Mitglieder jederzeit berufen und abberufen und Ausschüsse bilden, die für die Behandlung und Vorbereitung der Beschlussfassung bestimmter Einzelfragen zuständig sind.
Dem Caritasrat obliegt unter anderem:
- eine fruchtbare Zusammenarbeit der Mitglieder des Verbandes zu fördern, eine erfolgreiche Zusammenarbeit des Verbandes mit den im Verbandsbereich bestehenden Pfarrcaritasausschüssen sowie sonstigen auf caritativem Gebiet Tätigen herbeizuführen sowie bei Auseinandersetzungen zwischen dem Verband und seinen Mitgliedern oder zwischen Mitgliedern des Verbandes untereinander zu vermitteln
- Hinweise und Anregungen für die Caritastätigkeit aufzugreifen und zu geben
- Aufgeschlossenheit und persönliches Engagement für die Arbeit der Caritas zu wecken sowie unter Beachtung von Empfehlungen der Vertreterversammlung über Fragen von grundsätzlicher Bedeutung, über die Durchführung neuer Aufgaben, über die Bildung von Schwerpunkten der Caritasarbeit im Verbandsbereich und über Fragen der Öffentlichkeitsarbeit zu beraten
- Weiterhin hat der Caritasrat mit Wirkung nur im Innenverhältnis das Recht und die Pflicht
- den Vorstand zu unterstützen und die ordnungsgemäße Erfüllung aller Aufgaben des Vorstandes zu überwachen, insbesondere hinsichtlich des Funktionierens des Risikofrüherkennungs- und -überwachungssystems
- strategische Ziele des Caritasverbandes festzulegen, ökonomische Rahmendaten zu verabschieden sowie geschäftspolitische Grundsatzentscheidungen des Vorstandes zu initiieren bzw. über geschäftspolitische Grundsätze zu entscheiden
Ihr Kontakt zu uns

Caritasverband Rhein-Kreis Neuss e.V.
Pressesprecher Kaspar Müller-Bringmann
Montanusstr. 40
41515 Grevenbroich
Telefon: 02181 238-333
Fax: 02181 238-334
E-Mail: presse@caritas-neuss.de