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Aktuelle Meldungen

Benefizkonzert zugunsten unseres Projektes "Aufwind"
06.11.2023 - Am Freitag, 01. Dez. laden wir Sie herzlich ein, dem Gospel Chor Good Spell zu lauschen.
"NRW bleibt sozial !" Kundgebung
17.10.2023 - Wir nehmen teil an der Kundgebung unter dem Slogan "NRW bleibt sozial!" am 19.10.23 vor dem Landtag, Düsseldorf.
Pressemitteilung der Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtsverbände Neuss
21.09.2023 - Pressemitteilung zum Kita-Rettungspaket in NRW – 20.09.2023
Stadtteilfest im Familienzentrum Weckhoven
18.08.2023 - Am Samstag, 09. September 23 von 13:00 - 17:00 Uhr findet das Stadtteilfest in Weckhoven statt.
Pressegespräch der AG der freien Wohlfahrtsverbände am 03.08.23
04.08.2023 - Kitas in finanzieller Not: Die Wohlfahrtsverbände in Neuss machen auf die Unterfinanzierung der Kindertageseinrichtungen aufmerksam.
Aktiv und mobil im Alter
25.07.2023 - Die Stadtteilarbeit in Neuss - Weckhoven bietet ein Kurs zum Kraft- und Balancetraining an.

Offene Impfaktion in Weckhoven

30. November 2021;

Das Gesundheitsamt bietet an folgenden Tagen im Familienzentrum des SkF Neuss e.V. in den Räumen der Stadtteilarbeit bzw. des Treff 55 eine Corona Schutzimpfung an:

Dienstag, 30.11.21 (Stadtteilarbeit)

Dienstag, 07.12.21 (Stadtteilarbeit)

Dienstag, 14.12.21 (Treff 55, Hülchrather Str. 55)

Dienstag, 21.12.21 (Stadtteilarbeit)

Die Impfaktion Aktion findet jeweils von 10:00–16:00 Uhr statt.

 

Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich. Impfberechtigt sind alle Einwohner Nordrhein-Westfalens ab 12 Jahren. Es ist möglich, vor Ort eine Erst-, Zweit- oder Drittimpfung (Booster) mit BioNTech zu erhalten. Eine einmalige Impfung von Genesenen nach Covid-19-Infektion ist ebenfalls möglich. 

 

Impfwillige müssen ihren Lichtbildausweis und – sofern vorhanden – ihren Impfausweis mitbringen. 

Bringen Sie außerdem möglichst den ausgefüllten Anamnese- und Einwilligungsbogen für einen mRNA-Impfstoff (BioNTech) oder einen Vektor-Impfstoff (Johnson & Johnson) mit. Die Unterlagen können Sie beim Gesundheitsamt Rhein-Kreis-Neuss herunterladen (https://www.rhein-kreis-neuss.de/.../haeufige-fragen-zur.../). Sie können aber auch vor Ort ausgefüllt werden.

 

Impfwillige können sich den Impfstoff (BioNTech oder Johnson & Johnson) vor Ort aussuchen. Der Impfstoff von Johnson & Johnson, bei dem für eine vollständige Immunisierung eine einmalige Impfung ausreicht, ist ab 18 Jahren zugelassen.

 

Kindern und Jugendlichen im Alter von 12 bis 15 Jahren können NUR in Anwesenheit von einem Elternteil geimpft werden und es MUSS auf den Anamnese- und Aufklärungsbogen die Unterschrift plus der Name von einem Elternteil draufstehen.

 

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