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Ambulante Pflege
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Ambulante Pflege

Senioren- und Krankenpflege in häuslicher Umgebung

Die häusliche bzw. ambulante Pflege des Caritasverbandes bietet kranken, alten und behinderten Menschen konfessionsunabhängig qualifizierte Grund- und Behandlungspflege.

  • Wir helfen Ihnen, Ihre Eigenständigkeit zu sichern und ein selbstständiges Leben zu führen. Unser examiniertes Pflegepersonal entwickelt für Sie einen individuellen Pflegeplan
  • Dies geschieht in enger Abstimmung mit Ihnen, Ihren Angehörigen, den Haus- und Fachärzten sowie den Krankenkassen
  • Ganz wie es Ihre Situation erfordert, kommen wir ein- oder mehrmals täglich, auch an Sonn- und Feiertagen zu Ihnen
  • Unsere Pflegestationen sind 24 Stunden jeden Tag besetzt

Im nachfolgenden Teil sehen Sie unser gesamtets Angebotsspektrum und hier finden Sie unseren Flyer.

Unsere Angebote

Entdecken Sie unsere vielfältigen Dienstleistungen

Die Pflege eines Angehörigen kostet viel Kraft. Um so wichtiger ist es auch einmal an sich zu denken, um einfach mal abschalten zu können.

Solange Sie Urlaub machen, halten wir solange bei Ihnen die Stellung. Entweder kommt unser ambulanter Pflegedienst zu Ihnen ins Haus oder Sie kommen auf eine unserer Pflegeeinrichtungen zurück.

  • für jeden Pflegegrad
  • zu jeder Jahreszeit
  • individuell einteilbar - Ihnen stehen insgesamt 4 Wochen zu
  • die Kosten werden von der Pflegkasse übernommen
  • Unsere Mitarbeiter der Pflegestation informieren Sie gerne über das Spektrum der ambulanten Pflege.

Ihr Interesse ist möglicherweise geweckt, weil ein Angehöriger oder naher Freund in seiner Leistungsfähigkeit nachlässt oder durch Krankheit betroffen ist und Sie sich fragen: Was ist zu tun?

Bei uns erfahren Sie, was Ihnen rechtlich zusteht, welche Möglichkeiten es gibt, an wen Sie sich wenden müssen, welche Anträge zu stellen sind und wie diese Anträge gefüllt werden sollten. Das deutsche System zur Versorgung der Pflegebedürftigen ist sehr komplex, vielschichtig und verwirrend. Wir helfen Ihnen!

Unser Wissensspektrum ist darauf ausgerichtet, Ihnen in allen Fragen der Versorgung im Pflegefall behilflich zu sein. Für Sie sind alle Beratungsgespräche kostenfrei. Wenn Sie noch nicht über einen Pflegegrad verfügen, helfen wir Ihnen bei der Antragstellung.

Mit dem HausNotRuf bietet die Caritas Oberberg e.V. ein technisches System, mit dem Sie aus Ihren eigenen vier Wänden jederzeit Hilfe und Unterstützung herbeirufen können.

Per Knopfdruck können Sie innerhalb weniger Sekunden eine Sprechverbindung mit unserer Zentrale herstellen. | mehr...

Der Menüservice der Caritas bringt Ihnen die gewünschten Menüs direkt ins Haus.

Sie wählen aus einer unvergleichlichen Vielfalt aus unserem Menükatalog Ihre Lieblingsgerichte. | mehr...

  • z.B. Ausführung ärztlicher Verordnungen (Spritzen, Wundversorgung, Medikamente….)
  • Versorgung nach ambulanten Operationen

Benötigen sie Begleitung zum Einkaufen oder zum Arztbesuch?  Oder möchten sie an einem Ausflug teilnehmen und haben niemanden, der das übernehmen kann? Benötigen sie Hilfe zur Führung ihres Haushalts? Unsere Mitarbeiterinnen unterstützen sie– ganz individuell helfen sie da, wo es notwendig ist. Wir bieten ihnen zuverlässige, praktische Hilfe. Die Finanzierung kann unter bestimmten Voraussetzungen von der Pflegekasse übernommen werde. Jeder Mensch, der einen Pflegegrad hat, kann über zusätzliche Betreuungsleistungen verfügen. Das heißt, dass im Monat 125 € für Betreuungsdienste und Haushaltshilfen zur Verfügung stehen.  Wie das geht – darüber sprechen wir mit ihnen – rufen sie uns an!

Das Caritas Palliative-Team unterstützt Sie und Ihre Familie, wenn Sie Ihre letzte Lebensphase zu Hause in Würde verbringen möchten.

Die Palliativpflege ist eingebettet in ein Netz weiterer ambulanter Hilfen und umfasst:

  • abgestimmte Therapien mit Palliativärzten
  • seelsorgliche Begleitung durch einen Seelsorger der Kirchengemeinde
  • Einbeziehen von ehrenamtlichen Helfern der ambulanten Hospizdienste
  • Vermittlung von Tag- und Nachtwachen
  • kurzfristige Organisation der Pflegesituation

Im Bedarfsfall haben wir eine enge Zusammenarbeit mit dem SAPV-Oberberg.

  • Hilfe bei Körperpflege, Anziehen usw.

Im Mittelpunkt des Qualitätsverständnisses der Ambulanten Pflege steht der Mensch, seine Bedürfnisse und Wünsche, die er als Kunde hat.

Die Qualität der angebotenen Pflegedienstleistungen und Hilfen ist deshalb das Ergebnis der Zusammenarbeit zwischen den Mitarbeitenden der Ambulanten Pflege und den Kunden. 

Fragen & Antworten

zum Thema Ambulante Pflege

Jeder, der dauerhaft oder vorübergehend krank ist und zur Sicherstellung der ärztlichen Therapie oder zur Vermeidung eines Krankhausaufenthaltes einen ambulanten Pflegedienst benötigt, der durchführt was der Arzt verordnet hat.

Immer vorausgesetzt, der Patient oder Familienangehörige können das Notwendige nicht selbst vornehmen.

Pflegebedürftig sind nach dem Gesetz Menschen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Schwäche nicht mehr in der Lage sind, sich selbst zu versorgen.

Geistige, körperliche oder seelische Schwächen sind u. a.:

  • Verluste (z. B. Amputationen), Lähmungen oder andere Funktionsstörungen an Knochen und Muskulatur sowie altersbedingter Kräfteverfall
  • Funktionsstörungen der inneren Organe (wie z. B. Blase) oder der Sinnesorgane
  • Störung des Zentral-Nervensystems, wie Antriebs-, Gedächtnis- oder Orientierungs-störungen sowie endogene Psychosen (z. B. Schizophrenie oder Depressionen nach z. B. Verlust eines Partners), Neurosen oder geistige Behinderungen

Ob Pflegebedürftigkeit vorliegt und welcher Pflegegrad in Frage kommt, hängt vom Gutachten des “Medizinischen Dienstes” (MD) ab.

Für den Medizinischen Dienst arbeiten Ärzte und Pflegefachkräfte, die die Pflegebedürftigen im Auftrag der Pflegekasse besuchen. Im häuslichen Umfeld oder im Pflegeheim wird u. a. festgestellt, welche konkrete Hilfe der Antragsteller benötigt, wer die Pflege durchführt und in wie weit die Möglichkeiten der Rehabilitation ausgeschöpft sind.

Der Medizinische Dienst (MD) begutachtet den gesundheitlichen Zustand und die Pflegesituation vor Ort.

Mit der Einführung der Pflegeversicherung gilt nur noch der als pflegebedürftig, wer folgenden Hilfebedarf hat:

  • aufgrund von Krankheit oder Behinderung (unabhängig von Alter, Art der Erkrankung/ Behinderung oder Grad der Erwerbsminderung)
  • bei regelmäßig wiederkehrenden täglichen Verrichtungen im Bereich der Körperpflege, Ernährung und Mobilität sowie im hauswirtschaftlichen Bereich und
  • für eine Dauer von voraussichtlich mindestens sechs Monaten (es sei denn, die voraussichtliche Lebensdauer ist geringer)

Pflegegrad I: Das heisst Patient braucht mindestens einmal täglich Grundpflege und zusätzlich mehrmals in der Woche Hilfe im Haushalt. Das sind pro Tag mindestens 90 Minuten oder mehr als 10,5 Stunden pro Woche für Hilfsleistungen, wobei nur für die Grundpflege mehr als 45 Minuten täglich aufgewendet werden müssen.

Pflegegrad II: Patient muss dreimal täglich Grundpflege und zusätzlich mehrmals in der Woche Hilfe im Haushalt benötigen müssen. Das sind mindestens 3 Stunden pro Tag oder 21 Stunden in der Woche, wobei nur für die Grundpflege allein schon über 2 Stunden täglich aufgewendet werden müssten.

Für die Pflegegrad III muss täglich rund um die Uhr, auch nachts, Hilfe benötigt werden. Eine Pflegeperson hat in ständiger Bereitschaft zu stehen und es müssen nicht jede Nacht aber doch zwei bis dreimal pro Woche unvorhergesehene Pflegeeinsätze geleistet werden. Der Zeitaufwand für die Pflegestufe III beträgt mindestens 5 Stunden pro Tag oder 35 Stunden pro Woche, wobei von diesen 5 Stunden täglich mindestens 4 für die Grundpflege aufgewendet werden müssen.

Die Pflegegrad IV erhält ein Mensch, sobald die „schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ vorliegt. Wann genau Pflegegrad 4 zutrifft, entscheidet bei gesetzlich Versicherten der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MD) und bei Privatversicherten das Unternehmen Medicproof. Bewertet wird mittlerweile nicht mehr nur der zeitliche Aufwand der Pfleger bzw. pflegenden Verwandten, sondern vor allem die Selbstständigkeit des Betroffenen.

Die Pflegegrad V erhält ein Mensch, sobald die „schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen für die pflegerische Versorgung“ vorliegt. (Zum Vergleich: Ein Betroffener mit Pflegegrad 4 besitzt ebenfalls die „schwerste Beeinträchtigung“, jedoch ohne „besondere Anforderungen“.) Wann genau Pflegegrad 5 zutrifft, entscheidet bei gesetzlich Versicherten der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MD) und bei Privatversicherten das Unternehmen Medicproof. Bewertet wird mittlerweile nicht mehr nur der zeitliche Aufwand der Pfleger bzw. pflegenden Verwandten, sondern vor allem die Selbstständigkeit des Betroffenen.

Ihre Kontakte zu uns

Jonas  Lamsfuß

Jonas Lamsfuß

Pflegedienstleiter für Wipperfürth und Hückeswagen
Hochstr. 48
51688 Wipperfürth
Corinna Demuth

Corinna Demuth

Pflegedienstleiterin für Gummersbach, Marienheide und Rönsahl