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A K T I V E L E R N O R T K O O P E R A T I O N E N
21
Aktive Lernortkooperationen mit
Berufkollegs und (Fach-)Hochschulen
Das Engagement von Kitas als Lernort Praxis im Rahmen der Ausbildung zum staatlich aner-
kannten Erzieher oder eines sozialpädagogischen Studiums ist zur Männergewinnung für das
Arbeitsfeld Kita unabdinglich. Denn oftmals kommen Fachschüler und Studierende in die-
sem Zusammenhang erstmals mit dem Arbeitsfeld Kita in Kontakt. Da in der Ausbildung
zum staatlich anerkannten Erzieher auch Praktika im elementarpädagogischen Bereich obli-
gatorisch sind, ergibt sich für Kitas die Chance, durch eine qualitätsvolle und engagierte Prak-
tikumsbegleitung, Männer für das Arbeitsfeld zu begeistern. Im optimalen Fall können diese
sogar dafür gewonnen werden, ihr Berufspraktisches Jahr bzw. ihr Berufsanerkennungsjahr
(3. Jahr der Ausbildung) in einer Kita abzuleisten. Aber auch in vielen Bachelor-Studiengän-
gen der Sozialen Arbeit oder der Sozialpädagogik sind sog. Praxissemester fester Bestandteil
der Curricula.
Die mit dem Schuljahr 2013/14 in einzelnen Berufskollegs eingeführte „praxisintegrierteAus-
bildung“ (PIA) bietet Kitas sogar die Möglichkeit, Praktikanten über die volle Ausbildungs-
dauer von drei Jahren zu begleiten. (Mehr Informationen zur PIA fnden Sie am Ende dieses
Kapitels).
Auszüge aus „Richtlinien und Lehrpläne – Fachschule des Sozialwesens – Fachrichtung
Sozialpädagogik. Entwurfsfassung vom 18.09.2013“
(...)
„Dem Lernort Praxis kommt eine zentrale Stellung bei der Professionalisierung von Fach-
kräften zu. Der pädagogische Berufsalltag zeichnet sich in hohem Maße durch wechselnde,
neue, unvorhersehbare, nicht planbare Herausforderungen aus. Um die dazu notwendigen
Einstellungen und Handlungskompetenzen zu erwerben, ist vor allem Praxiserfahrung not-
wendig. Deshalb sind Erfahrungen in verschiedenen Arbeitsfeldern ein wichtiger Bestand-
teil der Ausbildung der Fachkräfte. Dabei kommt der Qualität der konkreten pädagogischen
Arbeit in der Einrichtung eine ebenso wichtige Bedeutung zu wie der Praxisbegleitung.
(...)
Die Fachschule hat insbesondere dieAuswahl der Praxisstellen vorzubereiten und die Koope-
ration zwischen Schule und Praxisstellen zu gestalten.
(...)
Die Ausbildungsstätten verfügen über dokumentierte und transparente Kriterien und Ver-
fahren zur Auswahl, Bereitstellung und Qualitätssicherung der Praxisstellen.
(...)
Die Anforderungen und Zielsetzungen für die Praktikumsphasen sind in enger Kooperation
auf der Grundlage des Lehrplans zwischen den Fachschulen und den Praxisstellen (Anstel-
lungsträgern) zu entwickeln.
(...)
Zu einer gelingenden Vernetzung ist es erforderlich, dass Praxisstellen sicherstellen, dass den
Studierenden Fachkräfte zur Seite stehen, die über eine mindestens zweijährige einschlägige
Berufserfahrung als Erzieherin bzw. Erzieher verfügen, die für die Anleitung qualifziert sind
und zur Wahrnehmung der Ausbildungsaufgaben hinreichend Zeit zur Verfügung gestellt
bekommen. Die Studierenden sollen nicht als Ersatz für die sozialpädagogische Fachkraft
eingesetzt werden.“
Quelle:
www.berufsbildung.nrw.de/lehrplaene
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