Page 66 - VORLAGE

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c
Die Arbeit der Einrichtung ist konzeptionell abgesichert. Die
Konzep-
tion
der Einrichtung ist u.a. Bestandteil des Anleitungs- und Ausbil-
dungsprozesses.
c
Die Einrichtung als Ausbildungsort und damit der Anspruch eine qua-
lifzierte Ausbildung von PraktikantenInnen zu gewährleisten und zu
ermöglichen ist konzeptionell festgeschrieben.
Die konkreten Aufgaben und situativen Bedingungen einer spezifschen
Praktikumsform (Tages-, Teilzeit-, Block- und Berufspraktikum) fnden ihre
Umsetzung entsprechend der jeweiligen Vorgaben seitens des EBK Neuss.
Die notwendigen Informationen, Aufgabenstellungen, Hinweise bezüglich
der angemessenen Durchführung des Praktikums werden der Einrichtung
vor Beginn des Praktikums zur Verfügung gestellt.
Spezifsche Ansprüche und Aufgaben, anzuwenden entsprechend dem
jeweiligen Ausbildungsstand, Praktikumsform, schulischen Anforderungen
und Absprachen mit Schule, können sein:
– ein hohes Maß an Eigenverantwortung von den Absolventen zu verlan-
gen und einzufordern
– den Absolventen klare Aufträge für ihre praktischen Übungen zu geben
– den Absolventen, entsprechend ihrem Ausbildungsstand, einen umfas-
senden Einblick in das Berufsfeld zu geben und Mitarbeit und eigene
Übungsmöglichkeiten im Praxisalltag anzuregen und zu ermöglichen
– die Absolventen zu Beginn des Anleitungsprozesses mit der Einrichtung,
dem Team und der Konzeption bekannt zu machen
– den Absolventen die Teilnahme an Teamsitzungen, Elternabenden,
Elterngesprächen usw. zu ermöglichen, sie an hausinternen Fortbildun-
gen teilnehmen zu lassen, wenn es dem Ausbildungsstand entspricht
und der praktischen Ausbildung förderlich ist
– den Absolventen in regelmäßigen Abständen für ein übergreifendes
Refexionsgespräch (Überprüfung der Entwicklungsziele bzw. –aufga-
ben, didaktische Planung etc.) zur Verfügung zu stehen
– den Absolventen konstruktive Rückmeldung im pädagogischen Alltag zu
geben
– die abgesprochenen Besuchstermine, die sich, wenn seitens des EBK
Neuss möglich, am pädagogischen Ablauf der KITA, OGS etc. orientie-
ren, den Lehrkräften zu ermöglichen und bei Krankheit oder Abwesen-
heit der Praxisanleiterin eine Vertretung zu benennen
– an den von der Schule angebotenen Praxisanleitungstreffen teilzuneh-
men
– den Absolventen so häufg wie möglich Hospitationen bei den Praxis-
anleitern oder bei Kollegen im Rahmen von Aktionen mit Kindern und
Jugendlichen anzubieten
– die von der Schule benötigten Gutachten über die Praktikumszeit recht-
zeitig mit den Absolventen (unter den Aspekten der Selbst- und Fremd-
wahrnehmung) zu besprechen und der Schule fristgemäß zukommen zu
lassen
– Probleme, Fragen etc. in unmittelbarem Austausch mit dem EBK Neuss,
Abt.Marienhaus zu klären
Das
Erzbischöfiche Berufskolleg Neuss, Abt. Marienhaus
, schafft
innerhalb der schulischen Ausbildung, in der schulischen Vorbereitungs-
phase des jeweiligen Praktikums, die inhaltlichen, fachtheoretischen und
organisatorischen Voraussetzungen für die erfolgreiche Durchführung des
Praktikums.
Dazu gehört u.a.
– eine Lehrkraft des EBK zu benennen, die für den Austausch mit und
die Rückmeldungen aus der Praxis verbindlich anzusprechen ist, um
damit einen kurzen Kommunikationsweg zwischen Schule und Praxis zu
ermöglichen
– der Praxis zu Beginn des Praktikums einen Ausbildungsplan zur Verfü-
gung zu stellen, der den jeweiligen Ausbildungsstand verdeutlicht und
zu einer größeren Transparenz der praxisrelevanten schulischen Lernin-
halte führen soll
– mindestens einmal pro Ausbildungsjahr Praxisanleitertreffen durchzu-
führen, in denen eine inhaltliche Auseinandersetzung mit den Anforde-
rungen an die praktische Ausbildung möglich ist
– ein hohes Maß an Eigenverantwortung von den Studierenden zu verlan-
gen und einzufordern
– den Studierenden zu Beginn und bei Bedarf während des Ausbildungs-
jahres klare Aufgabenstellungen mitzugeben, die für die Einrichtung,
die Praxisanleiterinnen in Schriftform vorliegen bzw. jederzeit auf der
Moodle-Plattform des EBK Neuss zur Verfügung stehen
– die Termine für die Praxisbesuche so früh wie möglich zu vereinbaren
und pünktlich (15 Minuten Karenzzeit) einzuhalten
– die Praxisbesuche im Lehrerkollegium des EBK so abzustimmen, dass
innerhalb eines Bildungsganges ein hohes Maß an Übereinstimmung in
den Anforderungen und der Durchführung eines Praxisbesuches gege-
ben ist
– eine zeitnahe Rückmeldung bei Anfragen durch die sozialpädagogische
Einrichtung zu geben
Die Vereinbarung ist durch den Praxisbeirat des Erzbischöfichen Berufskol-
legs Neuss, Abt.Marienhaus (Trägervertreter, Fachberatungen, Leiterinnen
von Einrichtungen, Bildungsgangleitungen EBK Neuss, Praxisbeauftragter,
Schulleitung) erarbeitet und verabschiedet worden.
Die Vereinbarung wird zwischen dem EBK Neuss, Abt.Marienhaus, dem Trä-
ger der Einrichtung, der Schulleitung (OGS) und/oder pädagogische Leitung
(OGS) und der Einrichtungsleitung geschlossen. Sie besitzt eine Laufzeit von
drei Jahren mit der Wiedervorlage bei allen beteiligten Partnern nach zwei
Jahren. Hier soll die Vereinbarung geprüft, bewertet und wenn nötig in einen
neuen Klärungsprozess gebracht werden. Bringt keiner der Vereinbarungs-
partner nach Ende der Laufzeit Veränderungswünsche, Ergänzungen oder
Klärungsbedarf ein, verlängert sich die Laufzeit der Vereinbarung automa-
tisch um ein Jahr.
Die Kooperationsvereinbarung kann von jedem Vereinbarungspartner gekün-
digt werden. Die Kündigung erfolgt formlos, ohne Angabe von Gründen und
schriftlich. Eine Kündigungsfrist besteht nicht. Es gilt nur die Bedingung,
dass eine Kündigung immer nur zum Ende eines laufenden Praktikumpro-
zesses erfolgen kann.
Hiermit erklären wir uns bereit, die Verpfichtungen für eine qualifzierte und
professionelle Ausbildung einzuhalten und umzusetzen.
Ort, Datum Unterschrift Träger/Trägervertreter
Ort, Datum Unterschrift Einrichtungsleiterin
Ort, Datum Unterschrift Schulleitung (OGS), Pädagogische Leitung (OGS)
Ort, Datum Unterschrift EBK, Neuss, Abt.Marienhaus
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M Ä N N E R U N D F R A U E N I N D E R K I T A