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c a r i t a s
a k t u e l l
1 / 2014
8
Das Richtige tun
die vielleicht nie eintritt? Oder die Nah-
rungszufuhr abstellen und den Ehemann und
Vater für immer einschlafen lassen? Darf
man eine Patientenverfügung überstimmen?
Ist das Absetzen der künstlichen Ernährung
gar aktive Sterbehilfe? Die Familie ringt
mit sich – und kann sich nicht einigen.
Bertram Büchel vom Sozialen Dienst im
Caritashaus St. Aldegundis in Büttgen hat
einen solchen Fall schon erlebt. Er weiß,
dass es in existenziellen Fragen keine ein-
fachen Antworten gibt.
Aber es gibt in-
zwischen ein Instrument, das hilft, die
richtigen Fragen zu stellen und sich den
richtigenAntworten zumindest zu nähern.
„Ethische Fallbesprechung“ heißt dieses
Es ist ein Fall, der sich so oder so ähn-
lich täglich hundertfach abspielt: Mar-
got Sellmann (Name geändert) muss eine
Entscheidung treffen, die man eigentlich
keinem Menschen zumuten möchte.
Es
geht, so abgedroschen das klingen mag,
um Leben und Tod. Margot Sellmanns
Ehemann Herbert, der seit einigen Jahren
in einem Altenheim lebt, liegt nach einer
Lungenentzündung im Krankenhaus. Der
82-Jährige ist dement, hat zudem durch die
Erkrankung viel Substanz verloren. Die
Ärzte raten zu einer künstlichen Ernährung
über eine Magensonde. Sie glauben, dass
sich sein Zustand dadurch verbessert. Dem
steht eine Patientenverfügung entgegen, in
der Sellmann erklärt, dass er keine lebens-
verlängernden Maßnahmen wünscht.
Hier beginnt das Dilemma: Ist eine Ma-
gensonde eine lebensverlängernde Maß-
nahme? Oder ist sie nur eine vorübergehen-
de Hilfe, damit der Patient wieder auf die
Beine kommt? Margot Sellmann willigt
zunächst ein. Ihr Mann wird zurück ins Al-
tenheim verlegt und dort weiter über die
Sonde ernährt. Die erhoffte Besserung tritt
jedoch nicht ein. Herbert Sellmann bleibt
in einem Dämmerzustand. Die Frage stellt
sich der Familie erneut: Weiter künstlich
ernähren und auf eine Besserung hoffen,
Das Einrichtungshaus Ikea Kaarst hat
Spielsachen und Mobiliar für die geplante
Kinderecke im Seniorenzentrum Nieven-
heim gespendet.
Grundidee von Einrichtungsleiterin Mi-
chaela Weber war es, auf jedem Wohn-
bereich und im Speisesaal eine Spielecke
für die Enkelkinder der Bewohnerinnen
und Bewohner ins Leben zu rufen. Denn
oft hatten sich die Enkel im Altenheim
gelangweilt, sahen den Besuch der Groß-
mutter als Pflichtprogramm. „Es ist uns ein
besonderes Anliegen, dass sich unsere Be-
wohner mit ihren Angehörigen und Enkel-
kindern wohl fühlen, damit der Besuch zu
einem freudigen Erlebnistag wird“, betont
Michaela Weber.
Sie nahm Kontakt zur Verwaltung von
Ikea auf, wo die Idee auf offene Ohren
stieß. Detlef Boje, Geschäftsführer des
Ikea-Einrichtungshauses Kaarst, sagte eine
Materialspende von 500 Euro zu. Als
„Bonbon“ obendrauf gab es die Zusage,
dass alle Mobiliarstücke und Spielsachen
nach den Wünschen der Einrichtung zu-
sammengestellt werden konnten.
Der Aufbau und die Eröffnung der Kin-
derecken fanden gemeinsam mit dem
Kindergarten Nievenheim unter der Lei-
tung von Eva Brandner statt. Durch die
Kinderecken wird das gemeinsame Projekt
„Generationenmiteinander“ gestärkt. Die
Senioren des Seniorenzentrums Nieven-
heim und die Kinder des Kindergartens
pflegen seit einigen Jahren eine gemein-
same Patenschaft. Zu dieser Patenschaft
gehören gegenseitige Besuche, gemein-
Ikea spendet für Spielecke im Seniorenzentrum