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KOMPAKT 1/2014
A K T U E L L E S
Weihbischof Ansgar Puff ist von Erz-
bischof Joachim Kardinal Meisner zum
Vorstandsvorsitzenden des Diözesan-
Caritasverbandes für das ErzbistumKöln
ernannt worden.
Er tritt damit dieNachfolge vonDr.Heiner
Koch an.Koch wurde im Januar 2013 zum
Bischof von Dresden-Meißen ernannt.
Weihbischof Ansgar Puff
neuer Vorsitzender des Diözesan-
Caritasverbandes
„Wir sind sehr froh,mitWeihbischofAns­
gar Puff einen neuen Vorsitzenden für
unseren Vorstand zu gewinnen, der vor
seinemTheologiestudiumdieAusbildung
zumSozialarbeiter gemacht hat.GuteVor-
aussetzungen für diesebesondereFunktion
in der Caritas im Erzbistum Köln. Gerne
werden wir die Einführungsfeier und den
Einstieg in die neueAufgabe gemeinsam
planen“, so Diözesan-Caritasdirektor Dr.
Frank Joh. Hensel.
Ansgar Puff wurde am 8. Januar 1956 in
Mönchengladbachgeborenundam26.Juni
1987 vonWeihbischofWalter Jansen zum
Priester geweiht. In seiner anschließenden
Kaplanszeit wirkte er in verschiedenen
Kölner Pfarreien. 1996 wechselte er nach
Düsseldorf, um dort als Leitender Pfarrer
inOberbilkundUnterbilk zu arbeiten.Von
2004 bis 2012 war Puff stellvertretender
Stadtdechant in Düsseldorf.
Zum 1. Mai 2012 berief ihn Erzbischof
JoachimKardinal Meisner zumDirektor
derHauptabteilung Seelsorge-Personal im
Erzbischöfichen Generalvikariat.Damit
war er für den Einsatz, die Berufseinfüh-
rung und Weiterbildung von Priestern,
Diakonen, Pastoral- und Gemeinderefe-
rentinnen und -referenten im Erzbistum
verantwortlich.
Monsignore Ansgar Puff wurde im Sep-
tember 2013 zum Bischof geweiht. Als
Weihbischof ist er für den Pastoralbezirk
Süd des Erzbistums zuständig, der die
Stadt Bonn, die Kreise Euskirchen und
Altenkirchen sowie denRhein-Sieg-Kreis
und den Rheinisch-Bergischen Kreis mit
insgesamt rund 600.000 Katholiken um-
fasst.Außerdem ist er für die Internatio-
nale katholische Seelsorge im Erzbistum
Köln verantwortlich.
Zum 01.08.2014 soll in NRW im Zustän-
digkeitsbereich des Landschaftsverbandes
Rheinland (LVR) ein neues und in der
Systematik gänzlich umgestelltes För-
derverfahren mit dem Ziel und Zweck,
die inklusive Bildung, Erziehung und
Betreuung in Kindertageseinrichtungen
zu ermöglichen, zu stärken und weiter-
zuentwickeln zur Umsetzung kommen.
Die maßgeblichen Beschlüsse (Verab-
schiedung einer Förderrichtlinie) sollen
imLandesjugendhilfeausschussEndeMärz
2014 gefasst werden.
Bisher integrative Gruppen werden nicht
mehr pauschal gefördert und das in diesen
Förderung der Inklusion in Kindertageseinrichtungen
Neue Förder- und Betreuungssystematik von Kindern mit (drohender) Behinderung
in Tageseinrichtungen für Kinder
Gruppen festangestellte therapeutische
Personal wird ebenfalls nicht mehr durch
den LVR refnanziert werden. ImKinder-
gartenjahr 2014/2015 soll eineÜbergangs-
regelung greifen und ab dem 01.08.2015
soll die komplette Systemumstellung
erfolgt sein.
Analog zurKindpauschaliertenFörderung
im Kinderbildungsgesetz NRW (KiBiz)
sollen behinderte Kinder zum einen über
die 3,5-fache KiBizpauschale IIIb und
zusätzlich über eine LVR-Inklusionspau-
schale in Höhe von 5000 Euro pro Kind
gefördert werden.
Hierzu werden Fördervoraussetzungen
u.a.die Platzreduzierung sowie der Einsatz
von zusätzlichen Fachkraftstunden sein. In
jeder Kindertageseinrichtung sollen be-
hinderte Kinder oder von Behinderung
bedrohteKinder wohnortnah betreut wer-
den – demWahlrecht der Eltern kommt
hier eine hohe Bedeutung zu.
Inklusion fordert Selbstbestimmung,Mit-
bestimmung und Mitgestaltung für alle
Menschen vonAnfang an,unabhängig von
ihrer sozialen und kulturellen Herkunft,
ihrer Befähigung und ihres Geschlechtes,
weil Vielfalt zur Norm wird.
Wenn dieses Grundverständnis von In-
klusion die Basis für alle weiteren Über-