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M Ä N N E R U N D F R A U E N I N D E R K I T A
Begründung:
Der Mensch, als Abbild Gottes verstanden, ist die wichtige Begründung dafür, dass jedes
Kind, entsprechend seinem Entwicklungsstand, mit seinen Neigungen, Vorlieben und Inte-
ressen ernst genommen, nachhaltig gefördert und gefordert wird. Kinder zu Individuen zu
erziehen, ist gewiss etwas mühsamer, als sie einheitlichen Erziehungsidealen anzupassen
(EBK 2006). Ausgehend von diesem unserem Menschenbild orientieren wir uns an der Ein-
zigartigkeit eines jeden Kindes und entwickeln Konzepte, die Jungen und Mädchen Zeit,
Raum und Anregung zur Entfaltung seiner individuellen Persönlichkeit geben (GV / DiCV
NRW 2013, S. 6).
Das Kinder- und Jugendhilfegesetz verpfichtet uns, die unterschiedlichen Lebenslagen von
Mädchen und Jungen zu berücksichtigen, Benachteiligungen abzubauen und die Gleichbe-
rechtigung von Mädchen und Jungen zu fördern (vgl. BMJ 2013).
Dies betonen auch die Grundsätze zur Bildungsförderung für Kinder von 0 bis 10 Jahren in
Kindertageseinrichtungen und Schulen im Primarbereich in Nordrhein-Westfalen.
Kinder kommen aus unterschiedlichen Kulturen, unterschiedlichen ökonomischen Verhält-
nissen, haben unterschiedliche soziale Erfahrungen (einschließlich geschlechtsspezifscher
Prägungen) gemacht und unterscheiden sich hinsichtlich ihres Geschlechts, ihres Verhaltens
und ihrer Bedürfnisse.Alle Faktoren können unter Umständen für den Bildungsweg der Kin-
der von Bedeutung sein.
Heterogenität ist daher als ein konstitutives Merkmal eines jeden Bildungskonzeptes zu
begreifen. Sie bietet Kindern viele Erfahrungsansätze und Lernmöglichkeiten, dennVerschie-
denheit eröffnet Chancen des Kennenlernens unterschiedlicher Lebenswelten, dieAkzeptanz
des anderen in seiner Besonderheit, den Abbau von Vorurteilen etc. Hieraus ergibt sich eine
unvermeidliche Orientierung am einzelnen Kind, seinen Stärken und Entwicklungspotenzi-
alen. Vor diesem Hintergrund gilt es, Bildungsbegleitung und -förderung von Kindern so zu
gestalten, dass beeinträchtigende Unterschiede weitgehend ausgeglichen werden (MFKJKS
/ MSW NRW 2011, S. 15).
DiesemAuftrag wollen wir entsprechen. Das Geschlecht ist eines der mächtigsten Ordnungs-
kriterien in unserer Gesellschaft (vgl. Niesel 2011). Benachteiligungen wollen wir durch eine
geschlechterbewusst ausgerichtete Pädagogik vermeiden. Somit leisten wir einen wichtigen
Beitrag zur Chancengleichheit.
Strategie / Maßnahmen:
1. Auf der Grundlage des Rahmenbildungskonzeptes „Menschen-Bildung“ (EBK 2006) für
katholische Kindertageseinrichtungen im Erzbistum Köln und der Arbeitshilfe „Geschlech-
ter-Perspektiven“ des Diözesan-Caritasverbandes (DiCV 2013) werden einrichtungsspezi-
fsche Wege zur geschlechterbewussten Gestaltung von Bildungsprozessen entwickelt und
umgesetzt.
2. Unsere pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entwickeln Kompetenzen zur
Umsetzung einer geschlechterbewussten pädagogischenArbeit auf der Basis von Fachwissen,
Selbstrefexion undAustausch im pädagogischen Team. Fortbildungen sowie Supervision und
Coaching werden zum Kompetenzerwerb eingesetzt.
3. Die Verankerung geschlechterbewusster Pädagogik in unseren Kindertageseinrichtungen
setzt nach unseremVerständnis die Beteiligung von und gemeinsame Lernprozesse mit Eltern
als unseren Erziehungspartnern voraus. Die Grundsätze der Erziehungs- und Bildungsarbeit
werden darüber hinaus mit dem Elternbeirat beraten. Gestaltungshinweise der Elternvertre-
ter/innen werden angemessen berücksichtigt (vgl. EBK 2008).