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Hauswirtschaft aktuell
So viel Normalität wie möglich - Hauswirtschaft auf der Altenpflege vom 06.-08.03.18 in Hannover
Werteorientiertes Handeln in der Hauswirtschaft
Der Deutsche Hauswirtschaftsrat ist gegründet
Wohn- und Teilhabegesetz in NRW: Anforderungen an hauswirtschaftliche Fachkräfte sind formuliert
Wohn- und Teilhabegesetz in NRW: Anforderungen an hauswirtschaftliche Fachkräfte sind formuliert
Mit dem Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) wird es für Nordrhein-Westfalen notwendig, die Anforderungen an die Erbringung hauswirtschaftlicher Dienstleistungsprozesse genauer in den Blick zu nehmen.
Das Gesetz regelt, dass in Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot zur Sicherung der Qualität in der Hauswirtschaft mindestens eine hauswirtschaftliche Fachkraft einzusetzen ist. Die Entscheidungen zur personellen Struktur und zu den fachlichen Anforderungen in den Bereichen Ernährung, der Reinigung und der Wäscheversorgung lagen bis zur Einführung des WTG in 2008 in der Verantwortung der Einrichtungen bzw. in der Verantwortung des Trägers. Diese Situation ändert das WTG in dem es einen ersten Schritt macht in Richtung der Formulierung personeller Anforderungen zur Erbringung hauswirtschaftlicher Dienstleistungen.
Da in der Gesetzesbegründung des WTGs darauf verzichtet wurde, konkrete Anforderungen zu nennen, ergeben sich diese aus anderen Vorschriften, die von einer Arbeitsgruppe aus Fach- und Führungskräften in der Hauswirtschaft zusammengetragen und im Hinblick auf die Umsetzung des WTG differenziert dargestellt wurden.
Das Papier wird von der Bundesarbeitsgemeinschaft Hauswirtschaft (BAG-HW) und der Landesarbeitsgemeinschaft Hauswirtschaft in NRW herausgegeben.
Die BAG-HW unterstützt die bundesweite Veröffentlichung des Grundlagenpapiers. Dieses stellen wir Ihnen hier in Kürze zum Download bereit.