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Hauswirtschaft aktuell
So viel Normalität wie möglich - Hauswirtschaft auf der Altenpflege vom 06.-08.03.18 in Hannover
Werteorientiertes Handeln in der Hauswirtschaft
Der Deutsche Hauswirtschaftsrat ist gegründet
Wohn- und Teilhabegesetz in NRW: Anforderungen an hauswirtschaftliche Fachkräfte sind formuliert
Fachhauswirtschafter/in
Wenn ältere Menschen oder auch Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen hauswirtschaftlich zu versorgen oder zu betreuen sind, dann sind Fachkenntnisse gefragt, die über das hinaus gehen, was in der Ausbildung zur Hauswirtschafter/in vermittelt wird.
Fachhauswirtschafter/innen haben einen interessanten und gleichzeitig sehr wirksamen Auftrag.
Auf der einen Seite tragen sie Sorge dafür, dass die tagtägliche Versorgung gesichert wird. Dabei hat der/die Fachhauswirtschafter/in alle Aufgaben im Blick, die in einem Haushalt oder auch in Wohngruppen anfallen. Dazu gehören auch Besorgungen, Terminvereinbarungen, der Garten und wenn vorhanden Haustiere.
Geschult in der Grundpflege hat sie ein breites fachliches Spektrum, um Hilfen aus einer Hand anzubieten. Gleichzeitig beobachten sie sehr genau, wann es gut und sinnvoll ist, Aufgaben selbst zu übernehmen, gemeinsam zu arbeiten oder auch die anstehenden Aufgaben in der Verantwortung der Bewohner/innen oder Haushaltsmitglieder zu belassen. So entsteht eine Haltung, die dem Gegenüber die Möglichkeit gibt, das eigene Leben so selbstbestimmt wie möglich zu gestalten.
Ein spannender Beruf, der dabei ist sich zu etablieren
Der Weiterbildungsberuf Fachhauswirtschafter/in wurde entwickelt, um bei Pflege- und Unterstützungsbedarfen das Leben zu Hause oder auch das Leben in Wohngruppen und Wohngemeinschaften professionell unterstützen zu können.
Diese Unterstützungsmöglichkeiten befinden sich aktuell in der Altenhilfe noch im Aufbau, in der lange Zeit in erster Linie die Hilfe- und Unterstützungsbedarfe in der Pflege gesehen wurden. Mit den aktuellen Entwicklungen in der Pflegeversicherung steigen die Einsatzmöglichkeiten für Fachhauswirtschafter/innen. Immer mehr Einrichtungen, in denen Bewohner/innen in Wohngruppen zusammenleben, entdecken die Fachhauswirtschafter/innen als koordinierende Fachkräfte für die hauswirtschaftliche Versorgung und Betreuung direkt in den Wohnbereichen.
Mit dem Ausbau der hauswirtschaftlichen Leistungen in der ambulanten Pflege, werden auch in den ambulanten Diensten Fachkräfte immer wichtiger.
In Bayern haben Qualifizierungsmöglichkeiten für Fachhauswirtschafter/innen inzwischen eine lange Tradition, die seit dem 01.01.1997 auf der Grundlage der bundesweiten Versordnung durchgeführt werden. Bayern ist auch das Land, das sich seit vielen Jahren erfolgreich dafür einsetzt, dass der/die Fachhauswirtschafter/in in der Altenpflege seine/ihre Anerkennung bekommt. Immer mehr Einrichtungen und Dienste entscheiden sich auch ohne Fachkraftquote dafür, Fachhauswirtschafter/innen zu beschäftigen.
Bei Interesse für diesen Fortbildungsberuf informieren die zuständigen Stellen für die Berufsbildung in der Hauswirtschaft über Bildungsangebote | mehr...
Über einen Vorbereitungslehrgang zur Prüfung
Der/die Fachhauswirtschafter/in ist ein staatlich anerkannter Weiterbildungsberuf. Zur Vorbereitung auf die Prüfung besucht man einen Lehrgang, der im Rahmen von 750 Unterrichtsstunden das notwendige Fachwissen vermittelt. In der Regel wird die Fortbildung berufsbegleitend besucht. Rund 550 Stunden sind dabei fachtheoretischer und fachpraktischer Unterricht. Diese Stunden werden mit ca. 200 Stunden praktischer Tätigkeit und Unterricht in betrieblichen Kontexten ergänzt.
Die Zugangsvoraussetzungen
Zur Fortbildungsprüfung ist zuzulassen, wer
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung zur Hauswirtschafterin/zum Hauswirtschafter und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis, davon eine mindestens halbjährige dem angestrebten Abschluss entsprechende Berufspraxis, oder
- eine mindestens sechsjährige, dem angestrebten Abschluss entsprechende Berufspraxis
nachweist.
Die Prüfung
Die erfolgreich abgeschlossene Prüfung bestätigt die folgenden Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen:
- die zu betreuenden Personenen, insbesondere ältere Menschen, bei der Haushaltsführung zu unterstützen, bei Bedarf die hauswirtschaftliche Versorgung zu übernehmen und hierbei die jeweilige Haushaltssituation, die Bedürfnisse und Wünsche der zu betreuenden Personen zu berücksichtigen;
- die zu betreuenden Personen bei der eigenständigen Lebensführung zu unterstützen, ihnen je nach Bedarf bei personenbezogenen Alltagsverrichtungen sowie bei der Bewältigung von Problemlagen des Alltags Hilfestellung zu geben, sie bei ihren Lebensgestaltungsmöglichkeiten zu beraten und hierbei den jeweiligen Gesundheitszustand, die Bedürfnisse und Wünsche der zu betreuenden Personen zu berücksichtigen;
- bei der hauswirtschaftlichen Versorgung und den Betreuungsaufgaben die zu betreuenden Personen mit einzubeziehen, ihre Fähigkeiten zu trainieren und sie zu eigener Lebensgestaltung zu aktivieren und zu motivieren;
- bei seiner Tätigkeit mit anderen Hilfen und Diensten zusammenzuarbeiten und unter Berücksichtigung seiner eigenen fachlichen Handlungsmöglichkeiten erforderlichenfalls auf Hinzuziehung weiterer Fachkräfte hinzuwirken.
Verordnung über die Prüfung | Fachhauswirtschafter/in
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfte Fach- hauswirtschafterin/Geprüfter Fachhauswirtschafter vom 09. Dezember 1996
Abkürzung: FachHwirtPrV
Datum des Inkrafttretens: 1.1.1997
Ausfertigungsdatum: 09.12.1996
Status: In Kraft getreten
Fundstelle: BGBl. I S. 1865
Die Verordnung über die Berufsausbildung finden Sie hier...
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BAG-HW - Bundesarbeitsgemeinschaft Hauswirtschaft
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