von SKM Bonn e.V. und SKM-Aufbruch gGmbH
Das Wohl der uns anvertrauten Menschen war und ist uns als Träger von Diensten und Einrichtungen ein elementares Anliegen.
Es ist unser Ziel, an der Weiterentwicklung einer „Kultur der Achtsamkeit“ mitzuwirken, die die körperliche und psychische Unversehrtheit unserer Klientinnen und Klienten, von Kindern und Jugendlichen sowie unserer Kundinnen und Kunden in den Mittelpunkt stellt.
Wir tragen eine gemeinsame Verantwortung gegenüber den sich uns anvertrauenden Menschen, die wir durch genaues Hinsehen, klares Benennen kritisch wahrgenommener Situationen und Ermöglichen von Veränderungen zu deren Schutz vor (sexualisierter) Gewalt wahrnehmen. Für die (pädagogischen) Fachkräfte ist Prävention gegen (sexualisierte) Gewalt Bestandteil ihres professionellen Handelns.
Deshalb war es uns bei der Entwicklung unseres trägerspezifischen institutionellen Schutzkonzeptes wichtig, die Auseinandersetzung mit Fragen des Schutzes von Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen in unseren Diensten, insbesondere vor (sexualisierter) Gewalt, anzuregen und die Einführung von Maßnahmen zur Prävention zu unterstützen.
Sehen Sie hierzu unser institutionelles Schutzkonzept des SKM – Katholischer Verein für soziale Dienste Bonn e.V. und seiner Tochtergesellschaft, der SKM – Aufbruch gGmbH.
Leitlinien des Deutschen Caritasverbandes (DCV) für den Umgang mit sexualisierter Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen durch Beschäftigte in den Diensten und Einrichtungen seiner Gliederungen und Mitgliedsorganisationen
Seit Anfang 2020 ist die Ordnung der Deutschen Bischofskonferenz für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger und schutz- oder hilfebedürftiger Erwachsener durch Kleriker und sonstige Beschäftigte im kirchlichen Dienst in den (Erz-) Bistümern in Kraft. Auch der SKM Bonn e.V. und die SKM – Aufbruch gGmbH unterstützen diesen Ansatz und machen sich die Leitlinien zu eigen.