Damit auch wohnungslose Menschen ohne festen Wohnsitz - sofern sie keine Meldeadresse haben - ihr Wahlrecht wahrnehmen können, mussten sie einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.
Die Fachberatungsstellen des SKM für den Rhein-Erft-Kreis e.V. unterstützten ihre Klienten bei dieser Aufgabe und leiteten als Schnittstelle zu den Wahlbüros der Stadtverwaltungen die Anträge direkt und fristgerecht weiter.
Vielen Menschen konnte somit zur Ausübung ihres Wahlrechts bei der diesjährigen Bundestagswahl verholfen werden.
Am 23.02.2025 findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt.
Hinweis der Bundeswahlleiterin:
Um eine mehrfache Eintragung der Antragstellenden ohne festen Wohnsitz in verschiedene Wählerverzeichnisse zu verhindern, findet ein elektronischer Informationsaustausch zwischen der Bundeswahlleiterin und den jeweils zuständigen Gemeindebehörden statt.