„Wohnen ist ein grundlegendes Menschenrecht“, so hat es das EU-Parlament im Jahr 2020 dargelegt und hieraus, wie auch die Bundesregierung, das Ziel formuliert, die Obdachlosigkeit in der EU bis 2030 zu beseitigen.
Die neueste Wohnungsnotfallberichterstattung des Landes NRW zeigt hingegen einen dramatischen Anstieg der Wohnungs- und Obdachlosenzahlen im Rhein-Erft-Kreis, nicht zuletzt durch den Zuzug zugewiesener Personen aus den Landeserstaufnahmeeinrichtungen.
Die Versorgung von Wohnungs- und Obdachlosen mit entsprechenden Unterkunftsmöglichkeiten ist eine kommunale ordnungsrechtliche Aufgabe der Städte und stellt diese derzeit vor eine große Herausforderung. Die Situation auf dem Wohnungsmarkt ist angespannt, bezahlbarer Wohnraum wird stetig knapper, die Sozialbindung vieler Wohnungen fällt in den nächsten Jahren weg. Hinzu kommen zahlreiche Menschen mit Fluchterfahrung, die im Wege der Zuweisung in allen 10 Städten des Rhein-Erft-Kreises untergebracht werden müssen.
Die Kreisverwaltung des Rhein-Erft-Kreises hat im Jahr 2022 durch den Kreistag den politischen Auftrag erhalten, zu prüfen, ob durch geeignete Maßnahmen die Situation der wohnungs- und obdachlosen Personen im Kreisgebiet über die bereits bestehenden Maßnahmen hinaus noch weiter verbessert werden kann. Nachdem es in einer großen Auftaktveranstaltung unter Beteiligung der Kreisverwaltung sowie der zehn Kommunen des Rhein-Erft-Kreises im Februar 2023 in Wesseling gelungen ist, sich auf eine Zusammenarbeit zu verständigen, bildete sich darauf der interkommunale Arbeitskreis „Ein ZUHAUSE für alle!“.
„Ich halte es für unabdingbar, dass die Kommunen im Kreis die Kräfte bündeln, um die Gesamtzahl der Wohnungs- und Obdachlosen nachhaltig zu senken. Der Arbeitskreis „Ein ZUHAUSE für alle!“ leistet hierbei wertvolle Arbeit. Die gilt es weiter fortzusetzen“, so Landrat Frank Rock.
Neben den kreisangehörigen Städten und der Kreisverwaltung des Rhein-Erft-Kreises beteiligen sich das Jobcenter Rhein-Erft sowie der Sozialdienst Katholischer Männer (SKM) aktiv am neu gegründeten Arbeitskreis. Der SKM gilt im Rhein-Erft-Kreis als verlässlicher Partner für alle Beteiligten bei der Bekämpfung der Wohnungs- und Obdachlosigkeit, dessen etabliertes Wohnungsnotfall-Hilfesystem durch den Rhein-Erft-Kreis und den Landschaftsverband Rheinland sowie aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds finanziert wird. Beratend begleitet wird die Arbeit im Bereich der Wohnungs- und Obdachlosigkeit durch die Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung (G.I.B.), Team Armutsbekämpfung und Sozialplanung.
Die Mitglieder des Arbeitskreises haben es sich zum gemeinsamen Ziel gesetzt, Strukturen zu schaffen, die den Umgang mit der komplexen Thematik erleichtern, interkommunale Initiativen ermöglichen und allen beteiligten Akteurinnen und Akteuren eine Vernetzungs- und Austauschplattform bieten, um so letztlich die Situation für die wohnungs- und obdachlosen Menschen im Rhein-Erft-Kreis zu verbessern.
So hat der Arbeitskreis „Ein ZUHAUSE für alle!“ nunmehr in einer gemeinsamen Absichtserklärung der Städte Bedburg, Bergheim, Brühl, Erftstadt, Frechen, Hürth, Kerpen, Pulheim, Wesseling und dem Rhein-Erft-Kreis erklärt, eine gleichermaßen menschenwürdige Unterbringung zu gewährleisten, die den Empfehlungen des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW entsprechen. Zusätzlich ist es für den Arbeitskreis wünschenswert, den Zugang zu Sozialleistungen, eine medizinische Erstversorgung sowie eine sozialarbeiterische Begleitung zu ermöglichen.
Der Arbeitskreis „Ein ZUHAUSE für alle!“ plant für Anfang 2025 einen Fachtag zu organisieren und ausrichten, um Vertreterinnen und Vertreter aller politischer Fraktionen und aller Kommunen im Rhein-Erft-Kreis für die Thematik zu gewinnen.
Die Mitglieder des Arbeitskreises sind zuversichtlich, weitere Ziele im Sinne der betroffenen Menschen realisieren zu können.