des SKM für den Rhein-Erft-Kreis e. V.
Augen auf! Hinsehen und schützen! Diese Imperative standen am Anfang eines Konzeptes, mit dem wir Kinder, Jugendliche und hilfebedürftige Erwachsene vor grenzverletzendem Verhalten und sexualisierter Gewalt schützen wollen. Seit dem 1. Oktober 2018 ist das Institutionelle Schutzkonzept (ISK) für Kinder, Jugendliche und erwachsene Menschen in Diensten und Einrichtungen des Sozialdienstes Katholischer Männer (SKM) für den Rhein-Erft-Kreis e. V. nun in Kraft. Voraus ging eine schonungslose Analyse der potenziellen Gefahren, der bestehenden Macht- und Abhängigkeitsverhältnisse wie Altersunterschiede, hierarchische Strukturen, Rollen, Zuständigkeiten, Vertrauensverhältnisse etc.
Diese Risikoanalyse haben wir mit allen Beteiligten zusammen erarbeitet: mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des SKM ebenso wie mit den Bewohnerinnen und Bewohnern, den Klientinnen und Klienten. Sie waren eingeladen, sich aktiv in die Entwicklung des ISK einzubringen. Die Ergebnisse dieser Risikoanalyse waren Grundlage für die Entwicklung des Schutzkonzeptes.
Wir sind davon überzeugt, dass unser Institutionelles Schutzkonzept in der Praxis nur gelingen kann, wenn unser Miteinander von einer Grundhaltung der Achtsamkeit, des Respekts und der Wertschätzung getragen wird, wenn wir unsere Verantwortung gegenüber allen Beteiligten ernst nehmen und in unseren Diensten und Einrichtungen sichtbar werden lassen.
Vor diesem Hintergrund versteht der SKM das vorliegende Institutionelle Schutzkonzept zur Prävention gegen (sexualisierte) Gewalt als ein Element des Qualitätsmanagements in seinen Diensten und Einrichtungen.
Zur Präventionsfachkraft des SKM für den Rhein-Erft-Kreis e. V. wurde Doris Geibel berufen. Sie ist hauptamtliche Mitarbeiterin im Anton Leininger Haus. Während einer Schulung des Erzbistums wurde sie für die Übernahme dieser Aufgabe qualifiziert.
Der Vorstand des SKM für den Rhein-Erft-Kreis e. V. hat mit Beschluss vom 9. August 2018 den Vorstandsvorsitzenden Christian Schumacher mit Wirkung zum 1. September 2018 zur zuständigen Person des Rechtsträgers gemäß den Ausführungsbestimmungen zur Intervention benannt.
Zu den Aufgaben der zuständigen Person des Rechtsträgers gehört es