Hohe Schulden, Briefe und Rechnungen, die nicht mehr geöffnet werden, der drohende Verlust der Wohnung: Die Gründe, warum einem das Leben entgleitet, sind vielfältig. Eine Krankheit, eine Behinderung oder einfach nur das Alter können dazu führen, dass Menschen nicht mehr allein zurechtkommen. Einige sind psychisch krank, andere haben eine Suchterkrankung, wieder andere können ihr Leben durch eine Behinderung nicht so gestalten, wie sie es eigentlich möchten. Manche haben im Alter geistig und körperlich abgebaut und sich zurückgezogen.
Kann ein Mensch wegen einer Krankheit oder Behinderung seine Angelegenheiten nicht selbst regeln, bekommt er einen vom Betreuungsgericht bestellten Betreuer zur Seite gestellt. Wir als Betreuungsverein werden von den Gerichten und Betreuungsbehörden, aber auch von Familienangehörigen oder den Betroffenen selbst angesprochen. Die Gerichte müssen die Vorschläge der zu betreuenden Personen berücksichtigen.
Die Rechtliche Betreuung möchte diesen Menschen trotz aller Einschränkungen unter Achtung ihrer Grundrechte ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen. Sie sollen wieder am gesellschaftlichen Leben teilnehmen und – mit Unterstützung – auch vertragliche Entscheidungen fällen können.
Unsere Betreuer und Betreuerinnen handeln als gesetzliche Vertreterinnen und Vertreter für Menschen mit einer chronisch psychischen Erkrankung, einer psychischen Erkrankung im Alter (gerontopsychiatrisch erkrankte Menschen), einer chronischen Suchterkrankung oder einer geistigen Behinderung.
Wir beraten auch Familienangehörige, die eine Betreuung übernehmen wollen oder schon übernommen haben, insbesondere in Fragen zur Sozialhilfe, zur Renten- und Pflegeversicherung oder im Umgang mit den behinderten oder kranken Menschen.
Als anerkannter Betreuungsverein übernehmen wir gesetzliche Betreuungen im Rhein-Erft-Kreis. Unsere vier hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – Sozialarbeiter und -pädagoge sowie Juristen – kooperieren mit den Gerichten, Betreuungsstellen und der Landesbetreuungsbehörde. Unser Verein ist sehr gut vernetzt mit den eigenen weiteren Fachbereichen, z. B. Ambulant Betreutes Wohnen, und anderen Hilfsdiensten im Rhein-Erft-Kreis.
Die persönliche Betreuung der Hilfesuchenden im Gespräch vor Ort oder in unserer Geschäftsstelle ist uns ein Herzensanliegen. Selbstbestimmung, Menschenwürde und Schutz vor Benachteiligung unseres Gegenübers sind die Grundpfeiler unserer Arbeit.
Wenn wir tätig werden, sind häufig viele Dinge gleichzeitig zu regeln und die Zeit drängt. Folgende, vom Gericht vorab festgelegte Aufgaben sind dabei unser tägliches Brot:
Sprechzeiten
Mo, Mi, Fr 11–12.30 Uhr
Do 15–17 Uhr
Veranstaltungskalender 2. Halbjahr 2024