
Unfall, Krankheit oder Alter, es gibt Lebenslagen, in denen wichtige Angelegenheiten nicht mehr selbstbestimmt geregelt werden können. Um diesen dennoch nachzukommen, wird häufig eine rechtliche Betreuung nötig. Es sei denn, man hat zuvor durch eine Vorsorgevollmacht eine Person dazu berechtigt, die eigenen Interessen zu vertreten.
Eine Verantwortung, die gegenseitiges Vertrauen voraussetzt und durch eine gut durchdachte Vorsorge vorab geregelt werden kann. Diese wird vom Betreuungsgericht, eine Abteilung des Amtsgerichts, angeordnet und regelmäßig gerichtlich überprüft.
Als anerkannter Betreuungsverein führen wir Betreuungen für Erwachsene mit psychischen und geistigen Beeinträchtigungen, körperlich Behinderte und suchterkrankte Menschen.
Immer mit den Zielen der
Gerne beraten wir Sie persönlich am Telefon oder nach Termin in unserer Geschäftsstelle bei allen Fragen rund um eine Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung.
Schnell und unkompliziert ist auch die kostenlose Online-Beratung des Deutschen Caritasverbands
In Kooperation mit den anderen Betreuungsvereinen vor Ort sowie der Betreuungsstelle der Stadt Leverkusen beraten und informieren wir ehrenamtliche rechtliche BetreuerInnen.
Unser Angebot:
Ab sofort ist der Betreuungsverein des SkF e.V. Leverkusen auch vor Ort in Bergisch Gladbach.
Jeden Dienstag von 9:00 – 12:00 Uhr steht Ihnen eine unserer MitarbeiterInnen in den Räumlichkeiten des Caritashauses Cederwaldstraße 22, 51465 Bergisch Gladbach zur Verfügung.
Zusätzlich bieten wir Ihnen seit Anfang 2020 auch bereits regelmäßige Beratungsangebote in Kürten und in Overath an.
Wir bitten jeweils um telefonische Terminabsprache vorab unter 02171-4903-0 oder unter info@skf-leverkusen.de
montags - freitags: 08.30 - 13.00 Uhr
zusätzliche telefonische Erreichbarkeiten:
montags bis donnerstags: 14.00 - 16.00 Uhr