Einwilligungshinweise

Zum Formular Hinweisgeberschutzgesetz

Hiermit willige ich ein, dass mein Vor- und Nachname sowie die von mir angegebenen Kontaktdaten (Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Anschrift) vom Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Leverkusen gespeichert und zum Zwecke der Untersuchung von möglichen Verstößen gegen geltendes Recht oder Unternehmensrichtlinien oder zur Verhinderung solcher Verstöße verarbeitet und gegebenenfalls an Dritte, wie externe Wirtschaftsprüfer und/oder Rechtsanwälte, weitergegeben werden.

Diese Einwilligung ist freiwillig. Ich kann meine Einwilligung ohne Angabe von Gründen verweigern, ohne dass ich deswegen Nachteile zu befürchten hätte. Allerdings ist eine Bearbeitung meines Hinweises nur möglich, wenn ich hier die Einwilligung zur Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten erteile.

Ich kann diese Einwilligung jederzeit in Textform (z.B. E-Mail) oder in Schriftform (z.B. Brief) gegenüber dem Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Leverkusen, allerdings nur mit Wirkung für die Zukunft, widerrufen. Mein Vor- und Nachname sowie meine Kontaktdaten (Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Anschrift) werden dann unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben im System gelöscht.

Wir fordern Sie eindringlich auf, nur solche Meldungen einzureichen, von denen Sie sicher sind, dass die mitgeteilten Tatsachen der Wahrheit entsprechen. Nehmen Sie von bewusst wahrheitswidrigen Behauptungen bzw. unwahren Tatsachen Abstand! Dies kann für Sie als hinweisgebende Person eine Strafbarkeit nach § 187 Strafgesetzbuch (Verleumdung) begründen, die mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft werden kann. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Hinwiese der Wahrheit entsprechen, machen Sie bitte deutlich, dass Sie den geschilderten Sachverhalt lediglich vermuten.

Wir sichern Ihnen und Ihrer Identität Vertraulichkeit zu. Ihre Identität ist zunächst nur der Meldestellenbeauftragten und ihrer Vertretung bekannt und wird ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung keinen anderen Personen als den ggf. einzubindenden zuständigen Abteilungen, Teamleitungen oder Stellen mitgeteilt, und stets nur so weit, wie dies im Einzelfall erforderlich ist.