Caritas Neuss - Jahresbericht 2014 - page 26

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In Altenheimen müssen oft schwierige Ent-
scheidungen getroffen werden.
Soll ein Be-
wohner, der keine feste Nahrung mehr aufnehmen
kann, über eine Magensonde ernährt werden?
Darf ein Bewohner, so wie er jahrzehntelang ge-
wohnt war, abends ein Glas Wein trinken? Solche
Fragen lassen sich leicht (oder leichter) beantwor-
ten, wenn man den Betroffenen nach seinen Wün-
schen fragen kann. Was aber, wenn er aufgrund
einer Demenzerkrankung, eines Schlaganfalls oder
anderer Beeinträchtigungen nicht mehr in der Lage
ist, seinen Willen zu äußern? Dann kann eine ethi-
sche Fallbesprechung helfen, dem Willen des Be-
Wenn Pflegebedürftige ihren Willen nicht mehr äußern können,
kann eine
Ethische Fallbesprechung
eine große Hilfe sein
Stationäre Seniorendienste
wohners nahe zu kommen und ihm gerecht zu
werden. Die CaritasSeniorendieste Rhein-Kreis
Neuss wenden dieses Instrument seit Mitte 2013
in allen Caritashäusern mit Erfolg an.
An einer ethischen Fallbesprechung nimmt der
engste Zirkel von Menschen teil, die mit der Pflege
und Versorgung des Bewohners betraut sind. Das
können zum Beispiel Pflegekräfte und/oder andere
Mitarbeiter des Altenheims sein, der behandelnde
Arzt und natürlich enge Angehörige. „Was würde
der Betroffene wollen?“ Das ist die Leitfrage einer
jeden ethischen Fallbesprechung. Die Teilnehmer
einer solchen Besprechung erörtern diese Frage in
einem moderierten Gespräch. Sie beziehen dabei
Was würde der Be-
troffene wollen? Das
ist die Leitfrage jeder
Ethischen Fallbe-
sprechung. Sie kann
in schwierigen Situa-
tionen Klarheit und
Licht bringen.
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